Zwangsversteigerung - Leibgeding und Wohnrecht?

4 Antworten

In der Regel wird ein Leibgeding und Wohnrecht in ein Grundbuch eingetragen, wenn die Eltern ihren Hof an den Ältesten (oder ein Kind) übertragen. Dieses Leibgeding beinhaltet meist die Verpflichtung die Rechtsinhaber bis an ihr Lebensende nicht nur wohnen zu lassen, sondern auch zu betreuen (pflegen).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei einer Teilungsversteigerung werden diese Belastungen übernommen. Das Wohnungsrecht gewährt dem Berechtigten das Recht, eine in der Bewilligung genauer bezeichnete Wohnung bzw. bestimmte Räume unter Ausschluss des Eigentümers zu nutzen. Das Leibgeding kann viele verschiedene Rechte beinhalten, das Nähere ist nur aus der Bewilligung ersichtlich. Meist handelt es sich um Rentenzahlungsverpflichtungen, ein Wohnungsrecht etc..

Es kann aber auch gut sein, dass die Berechtigten bereits verstorben und die Rechte damit erloschen sind. Das sollte man im Vorfeld herausfinden, da diese Rechte bei einem Bestehenbleiben sich sehr wertmindernd auswirken.

Völlig korrekte Antwort. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Vielen Dank. Ist es möglich vor der Versteigerung Einsicht in diese Bewilligung zu bekommen?

@Meho2016

Vom Grundbuchamt nicht, denn reines Erwerbsinteresse genügt im Regelfall nicht zur Einsicht. Vielleicht mal beim Vollstreckungsgericht oder dem Antragsteller nachfragen, denn letzterer dürfte Bescheid wissen und ein Interesse an einem hohen Gebot haben.

@Meho2016

In der Ausschreibung der Versteigerung sollte ein Hinweis stehen, wer der Berechtigte ist, dessen Alter, etc Das Leibgeding kann eine monatliche Rente sein, oder in eine Einmalzahlung anhand des Alters und der Lebenserwartung der oder des Begünstigten gemacht werden. Wohnrecht ist Wohnrecht, da wirst sie nur mit ihrer Zustimmung raus bekommen, wenn eine kostenlose Ersatzwohnung gefunden ist. Ansonsten musst du warten, bis der Bestatter beauftragt wird.

@enginmachine

Im Exposé steht leider weiter überhaupt kein Hinweis darauf, dass dort überhaupt noch jemand drin wohnt und ein solches Recht hat. Nur ganz versteckt in einer Passage ist der oben genannte Satz eingebaut.. allerdings wissen wir durch Eigenrecherche, dass dort aktuell ein altes Paar um die 90 wohnr

@enginmachine
In der Ausschreibung der Versteigerung sollte ein Hinweis stehen, wer der Berechtigte ist

Mit Sicherheit nicht. In der Bakanntmachung werden keine Namen veröffentlicht.

@Ronox

Das Zwangsversteigerungsgericht ist im Rahmen von § 42 ZVG auskunftpflichtigt. Dazu gehört auch die Einsichtnahme in Urkunden, die zur Eintragung der Belastungen geführt haben. Ggf. hat der Gutachter hierzu auch Feststellungen getroffen.

Der Meistbietende hat mit dem Zuschlag die in Abtl. II eingetragenen Rechte zu überrnehmen, soweit bei der Teilungsversteigerung nicht zusätzlich aus einem vorrangigen Recht heraus betrieben wird.

In solchem, bei einer Teilungsversteigerung eher unwahrsheinlichen Fall, würden die Rechte mit Geld deren Wert entsprechend aus dem Meistgebot abgefunden und untergehen.

Dies setzt aber voraus, dass nicht nur geteilt werden soll, sondern auch ein im Grundbuch in Abtl. III mit Rang vor den rechten in Abtl. II eingetragener Gläubiger dem Verfahren beigetreten wäre.

Sollche Verhältnisse werden vom Rechtspfleger aber im Termin vor Beginn der Versteigerung erläutert; was nicht ausschließt, sich vorher beim Amtsgericht Einblick in die Versteigerungsakte (Wertguachten) zu verschaffen.

Ein Bieter wird daher vorleigend diesen möglicherweise bestehenden Verlust an Nutzungsmöglickeit bei der Gebotsabgabe finanziell einkalkulieren.

Hallo,

diese Frage kann dir die Geschäftsstelle für Zwangsversteigerungen beantworten (beim zuständigen Amtsgericht).

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