altes Haus geerbt, was tun?
Hallo zusammen,
ich habe ein altes Haus, Scheune samt Grundstück geerbt. Das Haus wurde bis vor dem Tod des Verstorbenen bewohnt. Das Haus und die Scheune sind in einem unterdurchschnittlichen Zustand (Dachziegel lose, Grundstückszaun defekt, Scheiben der Scheune kaputt, Scheunentor Holz stark verwittert etc.) und das dazugehörige Grundstück ist mit Gras und kleinen Büschen bewuchert.
Nun habe ich, als Erbe, durch die zuständige Baubehörde im Landkreis eine "Mängelliste" erhalten, indem mir eine Liste vorgelegt wird, die Mängel zu beseitigen zu einer Frist von 6 Wochen.
Aus Respekt vor dem Verstorbenen möchte ich ungerne das Erbe ablehnen. Dazu blieben mir jetzt noch 10 Tage Zeit, bevor ich zum Notar muss. Allerdings möchte ich mich nicht in Unkosten stürzen um die Mängel zu beheben.
Wie gehe ich am Besten vor?
Muss ich die Mängel beheben oder könnte ich z.B. erstmal einen Bauzaun um das Grundstück aufstellen?
10 Antworten
Falls Sie das Hausgrundstück nicht halten möchten, dann setzen Sie es so wie es ist auf die Immobilienportale im Internet.
Der Kommune können Sie zu gegebener Zeit einen Fristaufschub abbedingen.
Ein Käufer findet sich immer, wenn man preislich zurecht kommt.
Wo befindet sich das Objekt un d welche Preisvorstellung haben Sie?
Da ich die Mängel nicht kenne, kann ich das schwer einschätzen. Aber ehrlich gesagt vermute ich, dass das (längerfristige) Mieten und Stellen eines Bauzauns um das Grundstück deutlich teurer wird als die Behebung der Mängel in minimal notwendiger Ausführung. So gravierend können die Mängel bei einer 6-Wochen-Frist nicht sein.
Das Erbe deshalb ausschlagen würde ich auf keinen Fall. Dann eher annehmen und verkaufen.
Die Baubehörde kann eigentlich nur aus 2 Gründen was fordern.
Teile vom Gebäude oder Pflanzen fallen auf die Straße. Dann Sicherung des öffentlichen Raums. Oder das Haus ist einsturz gefährdet, dann nur ein durchgehender Zaun
Muss ich die Mängel beheben oder könnte ich z.B. erstmal einen Bauzaun um das Grundstück aufstellen?
Setze dich bitte mit der Baubehörde in Verbindung. Möglicherweise kannst du auch eine Fristverlängerung bekommen. Meistens erklären sich die Behörden dazu bereit. Sage den Beamten, dass du so schnell gar nicht beurteilen kannst, welche Kosten auf dich zukommen, du müßtest erst einige Kostenvoranschläge einholen und würdest dann entscheiden, was mit dem Grundstück geschieht.
Würde die Mängel beheben, auch wenn du einen Kredit aufnehmen musst. Kannst es dann verkaufen mit Gewinn.