Altersheim / Beerdigung, wer muss zahlen?

8 Antworten

Wenn das Geld der Eltern nicht für die Beerdigung reicht, treten die Kinder für die Kosten ein.

Dabei ist es egal, wer die Summe dann bezahlt. Untereinander muss es dann geteilt werden oder vom zu erwartenden erbe abgezogen werden.

Für eine Heimunterbringung kommt als erstes die Pflegeversicherung auf. Den Rest muss der Pflegebedürftige aufbringen.

Ist dieses nicht möglich kommen die Kinder und Enkelkinder in Betracht.

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/kinder-muessen-nicht-zwingend-fuer-pflegeheimkosten-der-eltern-aufkommen/

Zur Beerdigung:

Die Beerdigungskosten fallen als zusätzliche Schuldenbelastung in die Erbschaft hinein und müssen dementsprechend von den Erben getragen werden. Wenn ihr das Erbe ausschlagt, müsst ihr nix zahlen. Ggf zahlt der Staat und das wird dann ein "Armenbegräbnis".

zu den Heimkosten:

Die Kosten werden gedeckt aus: Rentenansprüche des Heiminsassen (incl. ev. Witwen/Witwerrente!), Pflegegeld (es wird dann immer ein Pflegegrad beantragt), eigenes vermögen. Ist letzteres nicht vorhanden, kommt ohnehin nur ein staatliches Alten/Pflegeheim in Frage. Der Rest wird vom Sozialamt getragen. Dieses prüft dann, in wie weit sich die Angehörigen an den kosten zu beteiligen haben...die Freibeträge sind aber recht hoch,also hat ihr da nur dann was zu befürchten, wenn euer Jahreseinkommen an die 6-Stelligen geht.

sassenach4u  09.08.2020, 16:08

DAS stimmt leider nicht. Bestattungskosten müssen auch getragen werden, wenn man das Erbe ausschlägt. Woher kommt immer nur dieser Irrglaube?

Dea2019  09.08.2020, 16:11
@sassenach4u

Weil ich genau so vorgegangen bin!

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1968 Beerdigungskosten

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

sassenach4u  09.08.2020, 19:44
@Dea2019

Wenn es einen Erben gibt, dann ja. Wenn alle das Erbe ausschlagen, dann die für die Bestattung zuständigen in der Reihenfolge. https://www.anwalt.org/erbe-ausschlagen-beerdigungskosten/ Grundsätzlich besteht Unterhaltspflicht für Verwandte in gerader Linie: Eltern für Kinder und Kinder für Eltern. Ob diese mangels zu geringem Einkommen nicht realisiert werden können, ist dabei sekundär.

Aber wenn Sie damit Erfolg hatten, dann haben sie Glück gehabt.

peterobm  09.08.2020, 16:27
Wenn ihr das Erbe ausschlagt, müsst ihr nix zahlen.

wo ist die Quelle, wo man das nachlesen kann?

Dea2019  09.08.2020, 16:28
@peterobm

Nochmal: § 1968 BGB! Wenn man das Erbe ausschlägt, ist man kein Erbe mehr.

Dea2019  09.08.2020, 16:29
@Dea2019

Ergänzend: Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind die Beerdigungskosten demnach auch dann von Ihnen zu tragen, wenn Sie gegenüber dem Erblasser zum Unterhalt verpflichtet waren oder gewesen wären.

Was den Unterhalt angeht... Hier gelten die Freibeträge wie wenn der Erblasser ins heim gekommen wäre.

sassenach4u  09.08.2020, 19:45
@peterobm

Sie mißdeutet es. Man ist immer unterhaltspflichtig. Ob die Unterhaltspflicht mangels Masse nicht realisiert werden kann, hat damit nichts zu tun.

sassenach4u  09.08.2020, 19:51
@Dea2019

Unterhaltsberechtigt sind Personen gemäß § 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wenn sie außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern. Die Unterhaltsberechtigung erfolgt nach einem Rangverhältnis.

Eine unterhaltsberechtigte Person ist eine Person, die aufgrund Verwandtschaft in gerader Linie (Kind - Eltern - Großeltern), wegen Ehe (Ehegatten untereinander während bestehender Ehe, Trennungsphase und nach Scheidung) und wegen Geburt eines nichtehelichen Kindes (Anspruch der Kindesmutter, § 1615 l BGB - Bürgerliches Gesetzbuch) Unterhalt vom Unterhaltspflichtigen verlangen kann. Diese Unterhaltspflicht besteht immer. Es kann gut sein, dass sie nicht realisiert werden kann, weil bestehende Freibeträge dazu führen, dass dieser nicht umgesetzt werden kann. ABER. kommt die unterhaltspflichtige Person zu Vermögen, kann ggf. ein Sozialamt an ihn herantreten, um zu versuchen, Vorleistungen zurückzuholen.

sassenach4u  09.08.2020, 19:48

Das Einkommen der unterhaltspflichtigen Person. Der Schwiegersohn hat rein gar nichts damit zu tun. Unterhaltsberechtigt sind Personen gemäß § 1602 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wenn sie außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern. Die Unterhaltsberechtigung erfolgt nach einem Rangverhältnis. Hier ist von Schwiegerkindern nichts zu finden. Also nur das Einkommen der Tochter in diesem Fall.

Wenn einer von beiden verstirbt ist erst einmal der andere Ehepartner für die Besorgung der Bestattung und deren Kosten zuständig. Kann er/sie es nicht leisten, sind die nächsten Angehörigen, hier die beiden Kinder heranzuziehen.

Wenn der Bruder nichts hat, dann wird es wohl an deiner Frau hängen bleiben, spätestens nach dem Tod des 2. Verstorbenen.

Man kann keinen verpflichten, sein Geld für Eventualitäten aufzuheben. Wenn sie so sind, sind sie so.

Du schreibstm, die Rente reicht gerade, um die Miete zu zahlen, wie sollen sie denn dann etwas sparen?

Heimkosten werden zunächst aus der Rente des Betroffenen bestritten, zusamemn mit dem Pflegegeld entsprechend dem Pflegegrad. Reicht dieses nicht aus, dann kan nein Antrag biem zuständigen Sozialamt gestellt werden, auf Übernahme der Restkosten. Das SA prüft die Einkommensverhältnisse alles potentiellen Zahlungspflichtigen, zunächst also Ehepartner, dann Kinder.

Seit Januar gibt es einen Freibetrag von 100.000,-- Euro jährliches Einkommen. Das betrifft jedoch nur die zahlungspflichtige Person, d.h. hier deine Ehefrau. Wenn sie weniger als 100.000,-- Euro Jahreseinkommen hat, muss sie nicht zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
DirtyKennedy 
Fragesteller
 09.08.2020, 12:32

Verstehe ich es richtig , dass meine Frau allein 100.000 Euro im Jahr verdienen müsste ?

Auf das gesamte Jahr verdient sie 24.000 Euro brutto. Also Schwiegersohn (ich) wäre dann raus aus der Geschichte?

sassenach4u  09.08.2020, 16:07
@DirtyKennedy

Ja, dadu mit deiner Schwiegermutter nicht in gerader Linie verwandt bist. Es gilt allein das Einkommen deiner Ehefrau.

DirtyKennedy 
Fragesteller
 09.08.2020, 21:23
@sassenach4u

Danke 🙏

Wer muss für die Beerdigung zahlen wenn die eigene Mittel nicht reichen ?

die nächsten Angehörigen - in dem Falle die Kinder; auch wenn Diese das Erbe ausschlagen