lebenslanges Wohnrecht bei verschuldeter Immobilie

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Auch wenn wir uns hier nicht im Erbrecht befinden, so stelle ich mir gerade die Frage, wie denn das Wohnrecht eingetragen werden konnte, ohne Zustimmung der Miteigentümerin. Eine solche Eintragung ist aus meiner Sicht nur möglich bei zwei Eigentumswohnungen und NICHT bei einer Hauseinheit, die zwei Parteien gehört, bzw. nicht eintragbar ohne Zustimmung beider Eigentumsparteien. Ob das so alles richtig ist ? Ich denke, da ist durchaus ein rechtlicher Weg möglich, sollte es sich um eine Hauseinheit handeln. Alles unter der Voraussetzung des Grundbucheintrages, da ohne einen solchen Eintrag jegliche Regelung eh hinfällig ist. Viel Glück !! Hoffe geholfen zu haben !!

Das hat mit dem Erbrecht nichts zu tun, wenn das Wohnrecht für die Lebensgeföährtin eingeräumt ist.

Entscheidend ist nur, wann das Wohnrecht eingeräumt wurde und ob es grundbuchlich abgesichert ist.

Also aktuellen Grundbuchauszug herholen, nachschauen in Abteilung 2 und wenn da was eingetragen ist, am besten zum Notar gehen, der das damals beurkundet hat und dem Löcher in den Bauch fragen.

Ohne Eintrag im Grundbuch, der beurkundungspflichtig ist, gilt nämlich gar nichts!

Jop stimme zu. Das ist Sachenrecht und nicht Erbrecht.