selbstbehalt sozialbestattung?

3 Antworten

Eigentlich sind für die Bestattung die Erben zuständig, erst dann Angehörige. Inwieweit ihr/deine Frau leisten muss, ergibt sich also primär aus der Erbfolge, sekundär aus dem Verwandschaftsverhältnis.

Als erste Info https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/bernahme+der+Bestattungskosten+beantragen+Sozialhilfe-1343-leistung-0#sb-id-toc-block0

iQMastermind69  14.05.2018, 12:37

Nachtrag: Da solche Berechnungen sehr kompliziert (Selbstbehalt, Zugewinn u.ä) wird man dir hier nur die Richtung aufzeigen können. Nur ein Hinweis noch: Wenn mehrere "gleichberechtigte" Personen herangezogen werden können, also deine Frau Geschwister hat, sind die Kosten gem. jeweiliger Leistungsfähigkeit aufzuteilen.

micho66 
Fragesteller
 14.05.2018, 12:50
@iQMastermind69

danke ..kein erbe vorhanden es gibt nichts zu vererben da sie im pflegeheim verstorben ist es gibt noch 2 schwestern werden die auch zur kosten übernahme herangezogen

iQMastermind69  14.05.2018, 12:52
@micho66

Dann geht es anteilig nach Leistungsfähigkeit. Wenn bei den Schwestern und deiner Frau nichts zu holen ist ... geht es halt weiter, dann werden die Enkel angeschrieben

Das amt wird wissen wollen was du an rente bekosmt und wen die zu hoch is must du das bezaheln bzw teilweise! Aber das amt mus auch berücksichtiegen das du für 2 zahlen must!

zb nimt den alg 2 satz von ca 450€ als grundlage und das x 2 =900€ dan dürfte das amt nur 200€ verlangen bzw ds das davon abbezahlt werden soll.

Nun ja, die müssen prüfen. Nur nach Deinen Zahlen sehe ich nicht, wo da eine Zahlungsverpflichtung gegeben sein sollte. Man kann ja von Euch nicht verlangen, dass Ihr ähnlich wie Leistungsempfänger zu leben habt, außerdem:

Der Familienselbstbehalt beläuft sich damit derzeit monatlich auf 3.240 Euro.

Ihr habt mit 2.070,00 € erheblich weniger an Einkünften, also muß nichts erstattet/gezahlt werden.

Zudem ist ja wohl die Sozialbestattung nach einer ersten Sichtung schon unter Prüfungsvorbehalt bewilligt worden.