Sterbegeldversicherung (Einmalbetrag) kündigen, um Sozialhilfe zu vermeiden?

2 Antworten

Wenn deine Frau die gesetzlich bestellte Betreuerin ist, kann sie selbstverständlich die Versicherung kündigen! Denn zur Vermeidung von Sozialhilfe sind alle Mittel einzusetzen und der "Schonbetrag" liegt bei 2600€! Also deutlich unter den 5000€.

Deine Frau kann auch bei der Versicherung vorstellig werden und die Begünstigte Person ändern, so dass die Versicherung dann nicht an diese Dame ausgezahlt wird, sondern tatsächlich zur Deckung der Bestattungskosten verwendet werden kann.


Vor allem zwingt euch ja niemand, sie darüber zu informieren. "Merken" wird sie es, wenn Opa dann tatsächlich irgendwann verstirbt und sie nichts kriegt. Dagegen klagen kann die Dame nicht, da sie in keinem Rechtsverhältnis zur Versicherung steht.

Ich gehe davon aus, das meine Frau der Betreuer und Erbe ist. Wir dürfen hier nicht vergessen: Alles läuft über das Amtsgericht. Wäre das nicht eine Bereicherung durch den Betreuer, auch wenn die 5000 Euro für die (absehbare) Beerdigung genutzt werden? Wir sehen aber nicht ein, dass diese Frau ihm 6000 Euro vom Konto abhebt und dazu zur freien Verwendung 5000 Euro aus dieser Versicherung bekommt. Leichter kannman Geld nicht verdienen.