Sterbegeldversicherung (Einmalbetrag) kündigen, um Sozialhilfe zu vermeiden?
Mein Schwiegervater ist mit Demenz und Krebs im Pflegeheim. Seine „Bekannte“, die ihn jetzt um 6000 Euro erleichetert hat (Anzeige wurde gestellt) ist auch Begünstigte einer Sterbeversicherung über 5000 Euro. Kann diese von uns gekündigt und dem Konto meines Schwiegervaters gutgeschrieben werden?
Er hat z.Z. nicht nur die Heimkosten, sondern auch 3 Monate Miete für seine gekündigte Wohnung am Hals. Dadurch wird er voraussichtlich Sozialfall.
Da wir durch Zufall von dieser Versicherung erfahren haben gehen wir davon aus, das die Frau uns verklagen wird, wenn wir einfach diese Versicherung kündigen.
Meine Frau ist seine Betreuerin.
2 Antworten
Wenn deine Frau die gesetzlich bestellte Betreuerin ist, kann sie selbstverständlich die Versicherung kündigen! Denn zur Vermeidung von Sozialhilfe sind alle Mittel einzusetzen und der "Schonbetrag" liegt bei 2600€! Also deutlich unter den 5000€.
Deine Frau kann auch bei der Versicherung vorstellig werden und die Begünstigte Person ändern, so dass die Versicherung dann nicht an diese Dame ausgezahlt wird, sondern tatsächlich zur Deckung der Bestattungskosten verwendet werden kann.
Vor allem zwingt euch ja niemand, sie darüber zu informieren. "Merken" wird sie es, wenn Opa dann tatsächlich irgendwann verstirbt und sie nichts kriegt. Dagegen klagen kann die Dame nicht, da sie in keinem Rechtsverhältnis zur Versicherung steht.
Ich gehe davon aus, das meine Frau der Betreuer und Erbe ist. Wir dürfen hier nicht vergessen: Alles läuft über das Amtsgericht. Wäre das nicht eine Bereicherung durch den Betreuer, auch wenn die 5000 Euro für die (absehbare) Beerdigung genutzt werden? Wir sehen aber nicht ein, dass diese Frau ihm 6000 Euro vom Konto abhebt und dazu zur freien Verwendung 5000 Euro aus dieser Versicherung bekommt. Leichter kannman Geld nicht verdienen.