Geschiedene Ehefrau ins Altersheim, Geschiedener Ehemann soll lt. SozA zahlen?!

2 Antworten

Unterhaltspflichtig sind:

Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner untereinander, auch getrennt lebende und geschiedene Ehegatten/Lebenspartner, wenn nicht anders lautende Verträge abgeschlossen wurden oder Urteile ergangen sind.

Quelle: betanet.de

Schönen guten Abend !

na das ist für mich nicht ganz nachvollziehbar ! Wieso sollte man als Geschiedener noch weiter Unterhaltspflichtig sein ? Da würde ich mich mal mit den Scheidungspapieren in das Heim begeben und vor Ort nachfragen ! ich bin ebenfalls geschieden. Ich kann doch nach über 20 Jahren keinen Unterhalt gegen meinen Ex- Mann geltend machen ! Ich würde mich auf jeden Fall mal bei einem Anwalt kundig machen !

Herzliche Grüsse und alles Gute , wünscht ihnen , clipmaus :-))

Lexusclass  18.09.2013, 18:40

............. in einem Scheidungsurteil müsste wechselseitig jegliche Ansprüche ausgeschlossen werden.........

  1. Beispiel aus dem Bekanntenkreis: ein geschiedener Mann musste nach 10 Jahren des Scheidungstermin wieder Unterhalt zahlen, da die Frau erkrankt war.

  2. eigenes Beispiel: wie oben beschrieben.

turalo  18.09.2013, 18:42

Auch getrennt lebende und geschiedene Ehepartner sind unterhaltspflichtig, wenn die Situation es erfordert.

Gib mal bei www.ixquick.de ein:

unterhaltspflicht geschieden + altenheim