als schichtarbeiter eine 5 Tage oder 7 Tage woche?

4 Antworten

Gib auf Anlage N Seite 2 (Rückseite) maximal 230 Arbeitstage an, ausser du kannst nachweisen, dass es auf das ganze Jahr gesehen mehr Arbeitstage waren.

 

Das Finanzamt akzeptiert immer 230 Tage für Vollzeittätige. Alles darüber muss man mit Arbeitszeitnachweisen belegen. Du musst dann die Jahresarbeitstage zählen und gucken ob es mehr als 230 Tage waren. Waren es mehr, gibst du die höhere Zahl der Tage an. Waren es weniger Arbeitstage, gibst du 230 Tage an und schickst den Arbeitszeitnachweis nicht mit ;)

Das geht nach Anzahl der Arbeitstage, nicht wann sie tatsächlich geleistet wurden. Ich gehe davon aus, dass du zwischen 38 und 41 Stunden die Woche arbeitest. Demnach wäre es eine 5-Tage Woche.

 

"Arbeitstage pro Jahr für Steuer / Finanzamt

Übliche Werte bei der Steuererklärung (Fahrtkosten für das Finanzamt) für die Fünf-Tage-Woche und Sechs-Tage-Woche sind wie folgt:

  • 5 Tage Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • 6 Tage Woche: 280 Arbeitstage pro Kalenderjahr

Anzugeben sind jedoch in jedem Fall nur die tatsächlichen Arbeitstage (Hinweis vom Finanzamt)!
Werden mehr als die 230/280 Arbeitstage angegeben, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt nachprüft."

http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage/Anzahl-Arbeitstage-2011.html

Es ist völlig egal was Du da einträgst. Du mußt die tatsächlich gefahrenen Tage und

die einfache Km Entfernung erklären.

Allerdings Achtung:

Du kannst ja auch evtl Dienstreisekosten geltend machen. Und zwar wenn Du Deinen Firmensitz wgen eines Einsatzes verlässt und Du erst nach 8 Std zurückkehrst. Dann bekommst dafür z. B.6€ Verpflegungsmehraufwendungen. Doch Vorsicht. Es zählt der Kalendertag nich der Einsatztag.

Beispiel: Du fährst um 8 Uhr raus zum Einsatz und kehrst nch 16.00 zum Firmensitz zurück, dann gibts dafür 6,--€.

Fährst Du aber um 20.00Uhr raus und kommst erst nach 4.00 Uhr zurück, dann gibts nix.

 

Kommt auf deinen Arbeitsvertrag drauf an. Hast du darin eine 5-Tage-Woche o. 7-Tage-Woche festgeschrieben (was ich mir ohne Ausgleich nicht vorstellen kann) ? Eher dann eine 6-Tage-Woche wie z.B.  bei Briefträgern usw. . Hast du im Normalfall auch dementsprechend 6 Tage mehr Urlaubsanspruch! Im Zweifelsfall einfach bei der Auskunftsstelle beim Arbeitsgericht nachfragen!