Als österreichische Studentin in Deutschland versicherungspflichtig?
Vor ein paar Tagen habe ich ein Angebot für einen Studienplatz in der münchner LMU für den Studiengang Veterinärmedizin erhalten.
Für die Immatrikulation benötige ich nun einen Versicherungsbescheid, welchen ich auch beantragt und mittlerweile erhalten habe. Um mich postalisch anzumelden muss ich jedoch zunächst die Online-Immatrikulation ausfüllen, für welche ich wissen muss, ob ich krankenversicherungspflichtig, nicht krankenversicherungspflichtig oder von der Krankenversicherung befreit bin.
Auf dem Versicherungsbescheid steht, dass ich in Deutschland nicht gesetzlich krankenversichert bin, aber bedeutet dies auch, dass ich als ausländische Studentin aus Österreich nicht krankenversicherungspflichtig bin?
3 Antworten
Das musst du mit deiner österreichischen Krankenversicherung klären, ob die dir auch Versicherungsschutz in Deutschland gewährt.
Auf jeden Fall musst du einen Versicherungsschutz nachweisen, wenn du in Deutschland ansässig wirst.
Nein, das bedeutet es nicht :) In Deutschland bist du, sobald du dich hier angemeldet hast, auch krankenversicherungspflichtig und müsstest auch als Student den Mindestsatz bei einer Krankenversicherung in Deutschland zahlen. (Da gibt dir z.B. mal die AOK oder TK deines Ortes eine Auskunft)
Du wirst die österreichische Krankenversicherung fragen müssen, ob du als Student im Ausland weiterhin bei ihnen versichert sein kannst. Da geht's ja nicht nur um ein Auslandssemester sondern um ein komplettes Studium.
Bei einem österreichischem Rentner der in Deutschland leben will wäre das so: Er wäre weiterhin bei seiner österreichischen Krankenversicherung versichert und zahlt dort seine Beiträge und meldet sich bei einer deutschen Krankenversicherung mit entsprechendem Formular an. Er bekommt dann eine deutsche Krankenversicherungskarte und alle Leistungen wie ein in Deutschland Versicherter. Die deutsche Krankenversicherung reicht aber alle Rechnungen die für diesen Rentner anfallen an die österreichische Krankenversicherung zur Erstattung ein (denn die bekommt ja auch die Beiträge).
Ob ähnliches auch für Studenten gilt kannst Du bei jeder deutschen Krankenversicherung und auch bei Deiner aus Ö erfragen.
Aber im Normalfall wird Deine Ö Krankenversicherung ausgesetzt (gekündigt) und Du versicherst Dich neu in D. Jedenfalls gilt das für alle Arbeitnehmer oder sonstige Personen die nach D ziehen.
das kann nur deine Krankenkasse beantworten
Selbst wenn ich weiterhin in Österreich hauptversichert bin?