Ist man bei Annahme eines Studienganges zur Einschreibung verpflichtet?

1 Antwort

Bewerbung und Einschreibung sind verschiedene Verfahren. Wenn du also den Studienplatz annimmst, dann aber das Immatrikulationsverfahren nicht innerhalb der von der Uni gesetzten Frist durchläufst (also weder die erforderlichen Unterlagen einreichst noch die Semestergebühren bezahlst), wirst du nicht immatrikuliert und dein Studienplatz wird einfach einem anderen Bewerber zugeteilt.

Natürlich ist es dabei aber netter gegenüber der Uni und den Bewerbern, die auf einen Studienplatz warten, dass du offiziell absagst, sobald du weißt, dass du den Platz doch nicht nehmen wirst - und das nicht einfach austrudeln lässt.

Du kannst dich aber natürlich immer wieder bewerben, auch wenn du schon einmal abgesagt hast. Das wirkt sich nicht nachteilig auf die Bewerbung aus, ganz im Gegenteil, denn du sammelst in der Zeit, in der du nicht studierst, Wartesemester.

Solltest du den zugesagten Studienplatz nicht antreten können oder wollen, weil du einen Dienst absolvierst (Wehrdienst, FSJ etc.), dann besteht in der Regel die Möglichkeit den Studienplatz für die Dauer des Dienstes zurückzustellen. Diese Rückstellung kann man bei der Uni beantragen und den Platz so gewissermaßen reservieren. Das funktioniert aber nur bei bestimmten Arten von Diensten. Work and Travel oder etwa Au-Pair-Aufenthalte zählen dabei nicht.