Als Kleinunternehmer (Freiberufler) korrekte Rechnung erstellen

6 Antworten

Ich war lange im Bereich FiBu tätig. Ich war auch als Unternehmesberater selbstständig. Mich hat es keinsn Aufwandes Bedurft eine Rechnungsvorlage zu erstellen, in welchr nur noch eindeutige Daten einzutragen brauchte um eine Übersichtliche Rechnungs auszudrucken.

Ganz nebenbei erfolgte das sogar aus dem FiBu-Program und die Rechnung wurde somit auch gleichzeit verbucht.

nein -- solange du in deinem umsatzlimet bleibst, kannst du monatliche rechnungen ausstellen

Ich bin zum Teil auch als Autor tätig und es reicht vollkommen aus, wenn du den Leistungszeitraum als Monat angibst. Du musst kein konkretes Datum angeben.

Als Kleinunternehmer ist das sowieso nicht so wichtig. Deine Kunden brauchen eine ordnungsgemäße Rechnung, um die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend zu machen. Und du weist als Kleinunternehmer ja gar keine Umsatzsteuer aus.

Wie schreibst du denn deine Rechnungen? Hast du eine Vorlage oder benutzt du ein Programm? Ich arbeite für das Debitoor Buchhaltungsprogramm und mit unserem Programm kannst du vollkommen kostenlos deine Rechnungen schreiben: https://debitoor.de/

Hallo,

ich bin auch Journalist. Das Beste ist, wenn du das Leistungsdatum als Rechnungsdatum nimmst. Im Zweifel werden deine Rechnungen vom Finanzamt kontrolliert. Deshalb musst du die Originalrechnungen zehn Jahre aufbewahren.

Persönlich kann ich diese Rechnungsvorlagen empfehlen: http://www.deutscherechnungsvorlage.de/rechnungsvorlage/

Viele Grüsse

Bei der Rechnungsstellung musst du zwischen Rechnungsbeträgen unter 150 Euro und Rechnungsbeträgen über 150 Euro unterscheiden.

Bei Rechnung unter 150 Euro sind anzugeben:

  • Vollständige Anschrift des Rechnungsempfängers.
  • Name des Rechnungsausstellers.
  • Ausstellungsdatum.
  • Auflistung gelieferte Ware oder Dienstleistung mit genauer Bezeichnung und Menge.
  • Bruttobetrag.
  • Ggf. Steuersatz (7% beziehungsweise 19 %).
  • Da du die Kleinunternehmerregelung ohne Ausweis der Umsatzsteuer in Anspruch nimmst, muss ein entsprechender Vermerk auf der Rechnung erfolgen.
  • Der Liefertermin ist bei Kleinbetragsrechnungen nicht unbedingt erforderlich.

Zusätzlich zu den zuvor genannten Angaben sind bei Rechnungen über 150 Euro anzugeben:

  • Nettobetrag
  • Steuernummer beziehungsweise Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  • Rechnungsnummer.
  • Zwingend vorgeschrieben ist in diesem Fall der Liefertermin. Bei monatlichen Sammelrechnungen ist in der Regel auch der Leistungszeitraum, beispielsweise Januar 2012 gestattet.

Näheres zu den Bestandteilen einer Rechnung enthält auch der folgende Link:

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/die-mindestbestandteile-einer-rechnung?utm_source=gutefrage&utm_medium=link&utm_campaign=rahlf

Stichprobenweise werden Rechnungen von Buchprüfern kontrolliert. Im Zweifelsfall kann es Nachfragen geben.

gruenderlexikon  06.02.2012, 10:43

Wir haben auch Rechnungsvorlagen und Muster zum Download erstellt: http://www.betriebsausgabe.de/vorlagen/rechnungen.php

Muster sind gratis und Vorlagen kostenpflichtig. Vorlagen sind in Excel / Word und können nach belieben selbst mt Daten gefüllt werden. Muster sind mit unseren Musterdaten versehen.