Ich arbeite als Dozent/Bildungsreferent im Sport für div. Auftraggeber: SportBünde, Kirchen, Vereine. Kann ich mich von der Umsatzsteuer befreien lassen?
Ich arbeite als Freiberufler in der Tätigkeit des Dozenten bzw. Bildungsreferenten im Sport für verschiedene Auftraggeber. Das sind u.a. LandesSportBünde, Kirchen und Vereine. Alle sind gemeinnützig und von der Umsatzsteuer befreit. Kann ich mich von der Umsatzsteuer befreien lassen, sodass ich nur das Honorar ohne die 19% in Rechnung stellen kann?
3 Antworten

Es kommt immer auf Deine einzelnen Leistungen an, die Du gegenüber den einzelnen Auftraggebern erbringst. Per se kann sich ein Unternehmer nicht befreien lassen. Die Befreiungsvorschriften nach § 4 UStG beziehen sich grundsätzlich nur auf Leistungen und manchmal auch auf Leistungsempfänger - nie auf leistende Unternehmer.

Aus Deinen vielen Fragen zum selben Thema erkenne ich, dass Du Die viele Gedanken machst.
Da habe ich nur einen Tipp: Wende Dich dringend an einen Steuerberater!

ja, wenn dein Auftraggeber dir eine Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 UStG ausstellt....

Das können aber nur Schulen, etc. - oder? Landessportbünde und Kirchen nicht?