Als junges Mädchen zum Sex genötigt. 6 Jahren her. Anzeige sinnvoll?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So schrecklich es ist, was du erleiden musstest, du wirst mit einer Anzeige nicht erreichen, da er vermutlich alles abstreiten wird und es keine tatsächlichen Beweise für die sexuellen Übergriffe gibt.

Außerdem würde eine Anzeige mit wenig Aussicht auf Erfolg, alles in dir erneut aufwühlen und deine Wut und Verzweiflung noch erhöhen.

Für dich selbst wäre sicher sinnvoller, dir professionelle Hilfe zu holen.

Es gibt inzwischen viele Beratungsstellen, die sich mit Betroffenen von sexueller Gewalt auskennen und weitere Hilfsmöglichkeiten aufzeigen können.

Wichtig ist ja, dass du all das, was dir angetan wurde in irgendeiner für dich heilender Weise aufarbeiten kannst und dem, was geschehen ist, mit gestärkten Gedanken und Gefühlen begegnen kannst.

Das braucht Zeit und deinen Willen zum "Überleben".

Deshalb tu mit all deinem Willen etwas für dich selbst und für die Heilung deiner tiefen Wunden!

Nimm Kontakt auf dem dem Weißen Ring. Google so und lies die Infos. Der Weiße Ring hilft Menschen, die aus irgendwelchen Gründen Opfer geworden sind.

Dort arbeiten Ehrenamtliche, die viel Erfahrung haben. Mit denen kannst Du über Deine seelische Not sprechen, über Deinen Zorn und auch darüber, welche Schritte Du gehen willst, und wie Du am besten vorgehst. Man wird Dich begleiten auf Deinem Weg, wie auch immer Du ihn gehen willst.

vergiß die Vergangenheit und such dir psychologische hilfe

Er hat dich überredet zum Sex ergo hast du irgendwo auch wenn unter Zwang ja gesagt und somit ist es keine vergewaltigung in dem Sinne mehr. Außerdem ist es lange her und du hattest eine Beziehung + es gibt kaum Beweise ergo kann er alles abstreiten und in Zweifel heisst es immer für den Angeklagten. Und du bleibst auf den Gerichtskosten liegen und könntest noch eine Strafe wegen rufmordes erhalten ähnlich dem Fall Gina Lisa aber du kannst divh auch erstmal bei der Polizei beraten lassen. Wenn jemand auf einem anderen Stand ist und sagen kann das ich falsch liege ich bin offen für Kommentare und würde gern wissen was es neues gibt ^^

Bei Kindesmissbrauch beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre, aber du warst 14...

Auch: Du kannst deine Aussage nicht belegen, du bezeichnest es selbst als "Nötigung", also eher nicht als Vergewaltigung, warst entsprechend hinterher nicht beim Arzt.

Es soll nicht daran liegen, dass du kein Geld für einen Anwalt hast. Eine Rechtsberatung ist dir dann auch möglich - Stichwort Protesskostenhilfe. Also eine Erstberatung müsstest du eigentlich schon bekommen.

Ich gebe dir allerdings schlechte Aussichten. Du warst dann noch lange mit dem zusammen und das schärft deine Argumente nicht gerade.

Objektiv betrachtet könnte jeder über wer weiß wen solche Behauptungen anstellen. Tut mir Leid, so ist das leider.

Yvonnechen96 
Fragesteller
 01.08.2017, 20:48

Ja das stimmt. VielenDank