Als Azubi die monatskarte von der Steuerabsetzen
Hi, ich hab hier mal eine frage, und zwar fange ich dieses Jahr eine Lehre an(lohn 650 brutto) meine monatskarte kostet 230 euro(90km ein weg) kann ich das ganze von der steuerabsetzen? hab schon einige beiträge gelesen verstehe es aber nicht so ganz.
gruß Patrick
6 Antworten
Grundsätzlich ist es das Privatvergnügen des Beschäftigten, wie er an seine Arbeits-/Ausbildungsstelle kommt. Die Fahrtkosten mindern jedoch Dein steuerpflichtiges Einkommen.
Wenn Du aber bereits jetzt schon keine Steuern zahlst, kann die Steuerpflicht nicht noch weiter reduziert werden (weniger als 0 geht nicht).
Möglichkeiten:
Such Dir am Ausbildungsort ein Zimmer, das günstiger kommt als die Monatskarte.
Frag Deinen Arbeitgeber, ob er Dir einen Fahrtkostenzuschuss zahlt. Dies ist allerdings immer (s.o. erster Satz) eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers!
Lesen!!! Ich schrieb nicht "Wohnung", sondern "Zimmer". Das ist ein Unterschied, auch finanziell!
Du setzt quasi nicht den Preis der Fahrkarte ab sondern deine km die du für eine Strecke verfährst (also nur hinfahrt) Diese km gibst du bei der Steuererklärung an und bekommst davon anteilig Fahrkosten erstattet.
Falsch, da er keine Steuern zahlt bekommt er auch nichts erstattet.
Wenn tatsächliche Kosten angefallen sind (z.B. bei Bahnfahrkarten) werden in der Steuererklärung auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.
Nur bei Kfz u.ä. wird mit Kilometerpauschale gerechnet.
Unter Null kommt er trotzdem nicht.
Sorry @ outfreyn das stimmt nicht. ZITAT: heute kann eine Entfernungspauschale geltend gemacht werden, und zwar unabhängig von den benutzten Verkehrsmitteln. Anerkannt werden neben Auto und Motorrad auch Eisen- und Straßenbahn, Bus, Fahrrad und auch die eigenen Füße. Das mit den nichtgezahlten Steuern und natürlich keiner Erstattung ist natürlich korrekt.
Als Azubi zahlst du gar keine Steuern bei dem Betrag, da kannst du auch nichts absetzen. Später kannst du die Kilometer aber bei der Steuer angeben.
ja stimmt steuern zahl ich noch keine aber sozialabgaben hab ich trotzdem, irgendwie muss ich doch was zurück bekommen, ganz schön arm das ganze,
Sozialabgaben sind deine Krankenkasse und Arbeitslosenversicherung, die bezahlst du für dich selber... wenn du mal Krank wirst oder Arbeitslos etc. oder wenn dies nicht der Fall ist zahlst du das eben für die anderen. Davon wirst du nichts zurück bekommen, das hat mit der Steuer nichts zu tun. Deine Fahrtkosten wirst du nicht komplett zurück bekommen, wenn dann eh nur anteilig.
Bei 650,00 € brutto zahlst du sowieso keine Steuern. Aber du kannst die km-Pauschale einsetzen. Auch wenn dir Steuern abgezogen werden, bekommst du sie im nächsten Jahr zurück. Der Arbeitgeber weiß ja nicht, ob du noch weitere Einkünfte hast, und versteuert nach der Lohnsteuertabelle.
zahlst du denn als azubi überhaupt steuern? falls ja, dann kannst du sog. werbungskosten (u.a. wegekosten) absetzen.
Für 230 € bekommt er wohl kaum eine Wohnung. Es ist ja nicht mit der Miete getan.