Wie zahle ich Steuern wenn ich Azubi und nebenbei Kleinunternehmer bin?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich versuche es mal etwas vereinfacht:

Du hast zwei Einkommensarten. Du hast aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr 12000 € Einkommen und aus Gewerbebetrieb 3600 €.

Auf dein Gesamteinkommen von 15.600 wird eine EkSt von 270 € festgesetzt. Wenn du schon vorher Lohnsteuer gezahlt hast, dann wird diese als Vorauszahlung abgezogen, so dass nur der Restbetrag nachzuzahlen ist.

Wahrscheinlich hast du aber noch keine Lohnsteuer gezahlt. Der Unterschied zwischen deinem Brutto und Netto kommt von der Abzügen für die Sozialversicherung.

Niklas03616 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:57

Danke vielmals!! Ich dachte mein Arbeitgeber führt aber schon für mich die Lohnsteuer ab. Und wie kommst du auf eine EkSt von 270€?

Geochelone  25.07.2021, 18:03
@Niklas03616

Ich habe zwei Brutto-Netto-Rechner genutzt. Einer sagt 270 €, der andere 290 €.

Und der Arbeitgeber führt Lohnsteuer ab, wenn du nach Abzug aller anrechenbarer Beträge über die 10.744 € kommst.

Niklas03616 
Fragesteller
 25.07.2021, 19:18
@Geochelone

Okay perfekt. Das sind dann aber 270-290€ einmalig oder monatlich?

Geochelone  25.07.2021, 19:27
@Niklas03616

Das ist die Einkommensteuer für das Jahr, in dem du ein zu versteuerndes Einkommen von 15.600 € hast. Wenn nichts vorausgezahlt ist, muss der Betrag einmalig nachgezahlt werden.

Niklas03616 
Fragesteller
 25.07.2021, 19:31
@Geochelone

Okay super Dankeschön 👍

PatrickLassan  27.07.2021, 15:02
Du hast aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr 12000 € Einkommen

Eher weniger, denn die 1.000 € in der Frage beziehen sich wahrscheinlich auf den Bruttoarbeitslohn.

Das sind verschiedene Einkunftsarten. Für die gewerblichen Einnahmen hast du ja keinen Arbeitgeber, der etwas für dich abführt. Da musst du dich selbst drum kümmern.

Für Gewerbe sind viele Steuerarten relevant, z.B. Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, ...

Bei Kleinunternehmen kann man sich zumindest mit der Umsatzsteuer schonmal Stress sparen. Bei der Gewerbesteuer gibt es z.B. für Einzelunternehmen auch einen Freibetrag.

Lohnt sich das Business denn für 300€/Monat?

Bedenke, dass sich ggf. auch Krankenversicherung, Rentenversicherung, ... und so weiter für die Selbstständigkeit interessieren.

Vielleicht lässt du dich einmal bei der IHK beraten.

Niklas03616 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:03

Erstmal danke für die Hilfe!!

Ja also es ist so. Ich möchte ein Kleinunternehmen anmelden. Dadurch fällt ja schonmal die Umsatzsteuer weg. Nun bleibt nur noch die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer. So wie ich es erfahren habe, muss ich nur noch die Einkommenssteuer abführen, da 300€ Brutto im Monat zu wenig für die Gewerbesteuer ist.

Sozialversicherung und sonstige Beiträge muss ich nicht zahlen, da ich ja hauptberuflich versichert bin und ich meinen Shop von zuhause leite. Da kann ja nix passieren xD

MitFrage  25.07.2021, 17:07
@Niklas03616

Wie das mit der Einkommensteuer genau ist, kann ich dir nicht sagen. Für mich spielt das noch keine Rolle, erst im nächsten Jahr.

Vorsicht bei den Versicherungen. Nur weil du sagst, dass "da nichts passieren kann", heißt das nicht, dass die nicht mehr Geld haben wollen. Mit dem niedrigen Einkommen könnte es so sein, dass sich nichts ändert, aber frag da lieber nochmal nach.

Was ist mit einer Berufshaftpflichtversicherung?

Außerdem könnte eine Registrierung bei der Berufsunfallversicherung nötig sein. Das weiß ich nicht genau. Ich musste mein Unternehmen damals dort anmelden, obwohl ich gar nicht beitragspflichtig war. (Ja, die deutsche Bürokratie..)

Durch die Gewerbeanmeldung bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung, Anlage EÜR zur Gewinnermittlung und eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

Wie du schon richtig weißt, wird die USt nicht erhoben, da du die Kleinunternehmerregelung anwenden wirst.

Wenn du zur Einkommensteuer veranlagt wirst, werden deine gesamten Einkünfte zusammengerechnet. Darauf wird eine Steuer fällig, bei der aber deine einbehaltene Lohnsteuer angerechnet wird. (Bei 1.000€ brutto wird es aber keine Lohnsteuer geben; ggf. werden dann Vorauszahlungen festgesetzt, die du dann schon das Jahr über leisten musst)

Niklas03616 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:23

Also fallen auf das Gehalt aus der Ausbildung dann keine weiteren Steuern an. Sondern nur auf meine Einnahmen durch mein Kleingewerbe?

assistant115  25.07.2021, 17:50
@Niklas03616

Die Einkommensteuer fällt auf deine gesamten Einkünfte zusammen an.

Aber sowas wie USt und GewSt fallen nur bei deinem Gewerbe an. Richtig.

assistant115  25.07.2021, 17:58
@Niklas03616

Rechnen wir das Mal zusammen.

1.000€ Lohn + 300€ Gewerbe (hier aber nur der Gewinn. Dazu musst du Einnahmen und Ausgaben gegenrechnen.)

Das sind 1.300€ × 4 Monate = 5.200€

Da du deine ganzen Versicherungen und Werbungskosten (min. 1.000€ pauschal) noch abgezogen werden können, wirst du für 2021 keine Steuern zahlen müssen, da du weit unter dem Grundfreibetrag sein wirst. Das wird also erst ab 2022 interessant.

  1. mit deiner Nebentätigkeit hast du auch das ArbZG einzuhalten
  2. Nebentätigkeiten solltest du vom Arbeitgeber genehmigen lassen
  3. und nicht in direkte Konkurrenz zum AG gehen.

Dein AG führt Einkommenssteuer und Co. direkt ab, das musst du nicht noch einmal versteuern. Du musst nur die Einkünfte aus deinem Shop versteuern.

Niklas03616 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:09

Vielen Dank für deine Antwort :)

Könnten wir das kurz einmal zusammen durchrechnen:)

Also wenn ich ja 800€ Netto durch die Ausbildung verdiene, ist das ja schonmal fix.

Nun bin ich ja dann Kleinunternehmer und nehme so ca. 300€ Brutto monatlich an. Fällt dann nur auf diese 300€ Brutto die Einkommenssteuer an? Wenn die Einkommenssteuer zum Beispiel 15% beträgt, muss ich dann monatlich 45€ abgeben, richtig??

Oder muss ich das Gehalt aus der Ausbildung noch dazu rechnen? Also dann 800€ + 300€ = 1100€ und davon dann 15% Einkommenssteuer. Wären dann ja 165€ monatliche Abgaben an Steuern.

assistant115  25.07.2021, 17:52
@Niklas03616

Zusammenrechnen. Steuer fällt auf alle Einkünfte an.

NaIchHalt09  25.07.2021, 18:02
@Niklas03616

Die 800 Euro sind NACH Steuern, die ESt wurde bereits vom Arbeitgeber abgeführt.

PatrickLassan  27.07.2021, 15:05
Dein AG führt Einkommenssteuer und Co. direkt ab, das musst du nicht noch einmal versteuern.

Die Einnahmen sind dennoch in der Einkommensteuererklärung anzugeben und werden auch versteuert. Die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer wird dann von der Jahreseinkommensteuer abgezogen.

hi ,Du musst nur die Einkünfte aus deinem Shop versteuern. Da steht alles. DU musst auf alle Fälle anmelden dein Kleingewerbe. Was ungerecht ist oder nicht, bestimmst nicht du, sondern ist geregelt.

PatrickLassan  27.07.2021, 15:06

Er muss auch die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuern, allerdings wird die vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer von der Jahreseinkommensteuer abgezogen.