Verpflegungsmehraufwand Azubi anspruch?
Guten Tag,
unszwar wie der Titel schon beschriftet ist geht es um die Verpflegungsmehraufwand,
unszwar bin ich Azubi mit einem Tarifvertrag. Ich habe mich im Internet informiert wie es mit den Verpflegungsmehraufwand aussieht in der Berufsschule. Die Schule ist ca. 150km entfernt und Blockunterricht, d.h 3 Wochen im Wohnheim 24 Abwesend von daheim. Die kosten für die Fahrt und Wohnheim nutzung werden vom Arbeitgeber übernommen, aber die Verpflegung muss ich selbst zahlen. Mein Arbeitgeber sagte mir die kannst du bei der Lohnsteuererklärung ausgleichen, das blöde ist ich habe dies nie gemacht. Und ist Lohn mit Ausbildungsgehalt gleich gesehen? mein Brutto-verdienst lieg im ersten Lehrjahr 1020 brutto.
Selbst in auf der Gewerkschaft-Homepage steht das 12€ bei mind. 8 stunden Abwesenheit von daheim, da ich 24h Abwesend bin sprich 24€.
Meine Frage wäre ob mein Arbeitgeber wirklich sagen kann er zahlt es nicht, weil er meint wir zahlen schon Fahrt und Wohnheimkosten die müssten Sie nicht zahlen.
Und andere Frage wenn ich es über die Lohnsteuererklärung mache, bekomme ich das 1:1 wieder ich weiß das der unterschied nur wäre das es am Ende des Jahres ist, aber nicht ob da Abzüge sind oder ich überhaupt eine Erkärung bzw. Reise/werbungskosten abgeben kann.
Ich will auch nich schnorren, aber wenn dieser Anspruch besteht dann möchte ich den auch nutzen, immerhin sind es bei 3 wochen 360€ und damit kann ich eine menge sparen, wenn ich mich schon dort Verpflegen muss.
5 Antworten
Hallo 👋🏼
ACHTUNG: Deine Kosten sind nicht gleich das was du auch zurück bekommst!
Das wichtigste erstmal: werden von deinem Ausbildungslohn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer einbehalten? - wenn ja, beachte das du maximal nur das zurück bekommst, was auch vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wurde.
Wenn sich deine eigene Ausgaben unter 1000€ belaufen, wird automatisch der Werbungskostenpauschbetrag von Seiten des Finanzamts angesetzt.
Des Weiteren beachte, sollten sich deine Ausgaben über 1000€ belaufen wird das was der Arbeitgeber bezahlt dagegen gerechnet.
Ich hoffe ich habe alles beantwortet was wichtig war 😅
Hallo,
also dein Verpflegungsmehraufwand wird sich steuerlich überhaupt nicht auswirken, da du weniger als 1050€ mtl. Ausbildungsvergütung erhälst und somit dein Arbeitgeber bei dir überhaupt keine Lohnsteuer einbehält - ergo gibt es auch vom Finanzamt nichts zu erstatten :-((
PS: Schau einfach in deiner Entgeltabrechnung vom Lohnbüro nach - dir werden nur die Sozialversich.beitäge für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- sowie Pflegeversicherung einbehalten!
Gruß siola55
das Finanzamt hat noch nie und wird auch künftig nie irgendwelche Kosten erstatten.
der Verpflegungsmehraufwand mindert das zu versteuernde Einkommen.
bei 1.020 € brutto im Monat entsteht bei Steuerklasse 1 keine Lohnsteuer.
somit:
nix bezahlt, nix zurückerhalten
Zahlst du denn überhaupt steuern?
Dein Arbeitgeber braucht die Verpflegung auch nicht bezahlen. Du lebst in einem Wohnheim und kannst dich dort selber verpflegen.
WENN Du keine Steuern bezahlst, erhältst Du auch keine zurück.
24 Euro kannst Du bei mehrtägigen Abwesenheiten von Deinem EINKOMMEN abziehen, nicht von der Steuer, so Du dann welche zahlen würdest.
Unterstellt, Du hättest einen Steuersatz von 20 % dann würdest Du 20 % von 24 € also 4,80 € vom Amt erhalten.
Ist Dein Steuersatz Null, dann.... genau, nichts.
Es wird immer gerechnet: Einnahmen, (12 oder 13x1000,-) minus Werbungskosten (1000 Pauschal, oder tatsächliche Kosten, wenn höher) = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Davon werden noch Versicherungen Krankenversicherung... nach einem bestimmten Schema abgezogen, sowie
übrige Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden)
evtl außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten..)
der Rest ist dann das zu versteuernde Einkommen.
Liegt dies unter rd. 9000 €, so ist Deine Steuerbelastung NULL und sollte der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten haben, so erhältst Du sie erstattet.
Steht auf Deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung im Feld Lohnsteuer jedoch nichts, dann kannst Du auch nichts zurück erhalten.