Verpflegungsmehraufwand Azubi anspruch?

5 Antworten

Hallo 👋🏼
ACHTUNG: Deine Kosten sind nicht gleich das was du auch zurück bekommst!

Das wichtigste erstmal: werden von deinem Ausbildungslohn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer einbehalten? - wenn ja, beachte das du maximal nur das zurück bekommst, was auch vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt wurde.
Wenn sich deine eigene Ausgaben unter 1000€ belaufen, wird automatisch der Werbungskostenpauschbetrag von Seiten des Finanzamts angesetzt.
Des Weiteren beachte, sollten sich deine Ausgaben über 1000€ belaufen wird das was der Arbeitgeber bezahlt dagegen gerechnet.

Ich hoffe ich habe alles beantwortet was wichtig war 😅

Hallo,

also dein Verpflegungsmehraufwand wird sich steuerlich überhaupt nicht auswirken, da du weniger als 1050€ mtl. Ausbildungsvergütung erhälst und somit dein Arbeitgeber bei dir überhaupt keine Lohnsteuer einbehält - ergo gibt es auch vom Finanzamt nichts zu erstatten :-((

PS: Schau einfach in deiner Entgeltabrechnung vom Lohnbüro nach - dir werden nur die Sozialversich.beitäge für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- sowie Pflegeversicherung einbehalten!

Gruß siola55

das Finanzamt hat noch nie und wird auch künftig nie irgendwelche Kosten erstatten.

der Verpflegungsmehraufwand mindert das zu versteuernde Einkommen.

bei 1.020 € brutto im Monat entsteht bei Steuerklasse 1 keine Lohnsteuer.

somit:
nix bezahlt, nix zurückerhalten

Zahlst du denn überhaupt steuern?

Dein Arbeitgeber braucht die Verpflegung auch nicht bezahlen. Du lebst in einem Wohnheim und kannst dich dort selber verpflegen.

WENN Du keine Steuern bezahlst, erhältst Du auch keine zurück.

24 Euro kannst Du bei mehrtägigen Abwesenheiten von Deinem EINKOMMEN abziehen, nicht von der Steuer, so Du dann welche zahlen würdest.

Unterstellt, Du hättest einen Steuersatz von 20 % dann würdest Du 20 % von 24 € also 4,80 € vom Amt erhalten.

Ist Dein Steuersatz Null, dann.... genau, nichts.

Es wird immer gerechnet: Einnahmen, (12 oder 13x1000,-) minus Werbungskosten (1000 Pauschal, oder tatsächliche Kosten, wenn höher) = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Davon werden noch Versicherungen Krankenversicherung... nach einem bestimmten Schema abgezogen, sowie

übrige Sonderausgaben (Kirchensteuer, Spenden)

evtl außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten..)

der Rest ist dann das zu versteuernde Einkommen.

Liegt dies unter rd. 9000 €, so ist Deine Steuerbelastung NULL und sollte der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten haben, so erhältst Du sie erstattet.

Steht auf Deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung im Feld Lohnsteuer jedoch nichts, dann kannst Du auch nichts zurück erhalten.