BAB und Kindergeld als Auszubildender zum Bankkaufmann?

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Ja, du kannst sowohl Kindergeld als auch BAB bekommen! BAB wird abhängig vom Einkommen der Eltern, deinem Einkommen und deiner Ausgaben berechnet.

http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/finanzielle-hilfen.html

Kindergeld wirst du auf jeden Fall bekommen,solange du noch nicht 25 bist und dich in Ausbildung befindest,denn ab dem 01.01.2012 gibt es keine Einkommensgrenzen mehr,für den Bezug von Kindergeld !!!

BAB - kannst du natürlich auch beantragen,musst du sogar,denn ohne einen Ablehnungsbescheid kannst du meist keine anderen Leistungen beantragen. Würdest du nämlich kein BAB - bekommen,könntest du mit einer Kopie des Ablehnungsbescheides auf dem Jobcenter Leistungen beantragen.

Du würdest dann auf dein Bruttoeinkommen Freibeträge bekommen,diese würden bei 750 € Brutto,bei 230 € liegen. Würdest du angenommen 600 € Netto bekommen,zieht man diese Freibeträge von 230 € ab,somit hättest du noch ein anrechenbares Einkommen von 370 €.

Da dein Bedarf aber bei 391 € Regelsatz liegen würde + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung ( angenommen 350 € warm Miete ) läge dein gesamter Bedarf bei ca. 740 € im Monat. Von diesen 740 € Bedarf,müsste man dein anrechenbares Einkommen von 370 € + 184 € Kindergeld abziehen,es bliebe dann noch eine Differenz von 186 € die du als Aufstockung vom Jobcenter bekommen würdest.

Normalerweise würden dir deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein,wenn es deine Erstausbildung ist. Da du aber mit ca. 600 € Netto + 184 € Kindergeld,über deinem dir zustehenden Unterhaltsbedarf für Azubis in eigener Wohnung / WG - liegen würdest,der bei ca. 760 € ( mit Mehrbedarfszuschlag von ca. 90 € für Fahrkosten und Schulbedarf ) liegt,würden dir deine Eltern keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.

Sonst würdest du erst noch Unterhalt von den Eltern einfordern müssen,könnten die dann noch etwas zahlen,könntest du zwar auch noch einen Antrag beim Jobcenter stellen,es würden dir deine Freibeträge auch angerechnet,aber wenn du dann nach dem Abzug deiner Freibeträge auf dein Ausbildungsgehalt über deinem Bedarf liegen würdest,bekämst du nichts mehr gezahlt.

Es mag vielleicht blöd klingen, aber 750€brutto (was mindestens etwas über 600€ netto sind)+Kindergeld reichen dir nicht? Wenn du eine Wohnung für um die 300€ kriegst und 100€ andere Fixkosten kalkulierst, hast du noch locker 400€ zum Leben...Davon träumt manch anderer.

Aber du kannst es versuchen, auch wenn ich denke, dass die Chancen gering sind.

knusperhase01  15.11.2013, 10:59

Netto bleiben ca. 598 Euro übrig (ohne Kirchensteuer und andere zusätzliche Versicherungen).

Kommt dann eben darauf an, wie viel die Wohnung kostet oder man sucht sich eine WG.

Efferveszenz  15.11.2013, 11:03
@knusperhase01

Okay, ich hatte nur grob geschätzt. Dann kommt es tatsächlich darauf an, wie viel die Wohnung kostet. Eventuell kannst du Wohngeld beantragen. Wohngeld ist eigentlich fast immer drin, wenn man am Existenzminimum rumkrebst.

Alles Gute.

peppoyellow 
Fragesteller
 15.11.2013, 12:47

Naja...ganz so viel vom Brutto bleibt leider nicht übrig. :)

Es sind eher 650€, wovon alleine 400€ insgesamt für eine WG weggehen werden...HH ist teuer. Dann kommen noch die nötigsten Versicherungen hinzu, außerdem braucht man Essensgeld usw. Leider reicht es somit nicht.

BAB kannst du noch beantragen, ob sie es genehmigen ist die zweite frage, einfach probieren. da du ja mit deinem azubi gehalt nicht über die runten kommst müssen sie dich noch unterstützen. ist zwar ein haufen papierzeugs aber es lohnt sich. gutes gelingen