Alkohol Begleitperson?

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hier noch genauer:

(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie

1. 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt,

2. unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht.

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV48a.htm

DH:

Die einzig richtige Antwort.

Die Begleitperson darf zwar schlafen, allerdings muss sie zu jeder Zeit nüchtern sein.

Jetzt gebe ich auf... Oder?


(4) Die begleitende Person soll dem Fahrerlaubnisinhaber

vor Antritt einer Fahrt und

während des Führens des Fahrzeuges, soweit die Umstände der jeweiligen Fahrsituation es zulassen,

ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um ihm Sicherheit beim Führen des Kraftfahrzeuges zu vermitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.


Das kann sie ja wohl nicht wenn sie pennt, oder?

Bring mal Deine Synapsen auf Vordermann... ;)

@Crack

... "Synapsen", Du meintest wohl "Schnaps", oder ???

@Crack

hahaha, sehr gut Crack, wollte auch schon Tante Wikipedia verlinken, aber lies es dann doch

@ginatilan

verdammt, Schreibfehler eingeschlichen, sorry!

@ginatilan

Meine Freundin ist Fahrlehrerin und diese meinte es wäre möglich, dass diese Möglichkeit besteht. Natürlich setze es ein Mindestmaß an Vertrauen vorraus!

Natürlich darf die Begleitperson keinen Alkohol trinken, denn die ist ja dafür da, dass sie dich mit deinen 17 Jahren gut und verantwortungsvoll anleitet, das Autofahren zu lernen. Falls du also in die Situation kommen solltest, dass dein "Beifahrer" getankt hat, dann ruf sicherheitshalber lieber ein Taxi - und lass die Begleitperson zahlen, eh klar ;-) Das ist zu zu Euer beider Vorteil (er oder sie behält den Führerschein und du bekommst ihn - hoffentlich - irgendwann).

Er darf sogar 0,5‰ wenn er keine Ausfallerscheinungen hat.

@Crack

Das ist richtig, allerdings: wann hat wer diese Grenze erreicht? Ist ja ziemlich individuell (Mann, Frau, Gewicht ...) Und wer gäbe dann zu, dass er Ausfallserscheinungen hat? Ich stehe zu meiner Meinung: neben einem "Azubi" im Auto KEIN Alkohol!!!

@Candy2

Die Ausfallerscheinungen muss man nicht zugeben, die werden festgestellt.

@Crack

Ist ja wieder richtig, aber wenn die Ausfallserscheinungen festgestellt werden, dann ist ja eh schon alles zu spät, nicht wahr? Sollte man nicht erst gar nicht in diese Situation kommen? Lass mal das Gesetz weg: Wenn DU mit deinem Kind die "Fahrstunden" machst, würdest du dann wirklich so verantwortungslos sein und trinken und dann darauf vertrauen, dass du weniger als 0,5 Promille hast? Und riskieren, dass man Ausfallserscheinungen feststellen muss und du dann deinen Führerschein los bist? Wer macht dann mit deinem Kind weiter? Nee, ganz ehrlich, aber DAS versteh ich NICHT unter Verantwortung!!!

@Candy2

Da hast Du natürlich Recht.

Nur leider gibt es oft zwischen Gesetz und Moral einen Unterschied.

@Crack

Ja, leider! Es kann also nur jeder für sich selber entscheiden, was für ihn moralisch vertretbar ist; aber das ist ja überall so, nicht nur beim Autofahren.

Die Begleitperson muss natürlich auch nüchtern sein. Sonst machts ja keinen Sinn.

Stimmt nicht.

@Crack

Ich meinte ja auch "nüchtern" im Sinne der STVO

@sachlich123

was ist denn "nüchtern" im Sinne der STVO "?

@ginatilan

Bis 0,5 Promille ohne auffallende Fahrweise, und bis zu 0,3 Promille bei auffallender Fahrweise oder Unfall

... Du mußt ihn mit der rechten Hand festhalten das er nicht aus der Tür fällt.

Aber Hallo, natürlich darf die Begleitperson nicht alkoholisiert sein. Was hast Du denn in der Fahrschule gelernt ? Bitte fahr nicht, wenn ich auf der Straße unterwegs bin :-)))

Die Ironiemodule sind heute defekt - Wetterumschwung

Er darf sogar 0,5‰ wenn er keine Ausfallerscheinungen hat.

@Crack

... aus der Tür fallen ist eine "Ausfallerscheinung", oder nicht ???

@frugi

Ich kann nichts für Deine blühende Fantasie...

Mein Kommentar bezog sich auf Deine Aussage:

natürlich darf die Begleitperson nicht alkoholisiert sein.

Und das stimmt nicht.

@Crack

... das ist keine blühende Phantasie, das ist die "Pure Lust am Leben" und die drück ich manchmal so aus ♥