Alkohol am Steuer mit 1,56 Promille suche Antworten aus Efrahrungen?

3 Antworten

Wenn du noch in der Probezeit warst, dann wird dir der Führerschein entzogen und du musst ihn komplett neu machen. Das geht aber erst, nachdem du 1 Jahr lang nachweisen kannst, kein Alkoholproblem zu haben und du musst natürlich die MPU bestehen bevor du den Führerschein wieder erwerben darfst.

Wenn die Probezeit schon vorbei ist kommst du trotzdem nicht um eine MPU und einen Mehrmonatigen Führerscheinentzug herum. Wenn du die MPU dann gemacht hast wirst du wohl noch 2-6 Monate nicht fahren dürfen und bekommst Punkte aber danach bekommst du den Führerschein wieder.

Danke ist bis jetzt die hilfreichste Antwort und wie sieht es mit dem Bußgeld aus? bin nicht in der Probezeit

@Denji16

Es steht schon mal fest, dass du auf jeden Fall 3 Punkte und ein Fahrverbot von mindestens 3 Monaten bekommst. Du musst dazu auch noch ein Bußgeld von mindestens 1500€ zahlen.

http://www.bussgeldkatalog.de/alkohol/

@regenbrause19

Du hast den entscheidenden Punkt nicht verstanden:

"wird als Straftat geahndet"

Daher kein Fahrverbot, sondern Entzug der Fahrerlaubnis!

@regenbrause19

Es steht schon mal fest, dass du ...  ein
Fahrverbot von mindestens 3 Monaten bekommst. Du musst dazu auch noch ein Bußgeld von mindestens 1500€ zahlen.

Auch das ist nicht richtig.

Wir haben hier keine OWi mehr sondern einen Straftat.
Mit einem Bußgeld und einem Fahrverbot ist es also nicht mehr getan - es wird eine Geldstrafe erhoben und die FE entzogen, Neuerteilung erst nach Ablauf einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten.

@Crack

Heisst nach der Sperrfrist muss ich ein MPU machen um meinen Führerschein zurück zu bekommen?

@Denji16

Entscheidend ist der Blutwert: Ab 1,6 Promille wird immer eine MPU gefordert.

Einige Bundesländer wie BW, MV, Berlin, Brandenburg und Thüringen fordern bereits ab 1,1 die MPU.

und du musst ihn komplett neu machen.

Das ist Unsinn.

@Crack

Leider nimmt solcher Unsinn wieder zu in letzter Zeit...

Ab 1,1 Promille beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit, d.h. dich erwartet eine Strafanzeige nach StGB §316 bzw. §315c (je nach Tatumständen).

Das genaue Strafmaß legt der Richter fest, aber als grobe Abschätzung: Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist zur Neuerteilung ca. 12 Monate, Geldstrafe iHv ca. 40 Tagessätzen (bzw. Umwandlung in Sozialstunden).

Je nach Bundesland kann vor der Neuerteilung eine MPU gefordert werden.

Hoffentlich Führerscheinentzug für sehr lange Zeit.

Die Strafen diesbezüglich müssen drastisch verschärft werden.., keine Geldstrafe sondern umgehend ganz lange FS Entzug.., danach erstmal eine MPU - damit auch der letzte Vollid!ot merkt, dass Alkoholkonsum im Straßenverkehr keine Lapalie ist.

Dein Kommentar zu dem Beitrag ist ja sehr hilfreich