Welche Strafe beim 3. Mal mit Alkohol und ohne Führerschein Unfall mit Verletzten?

7 Antworten

Interessant, dass hier alle für einen Bekannten fragen...

§21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit in Straßenverkehr §316 StGB o. Gefährdung des Straßenverkehrs §315c StGB - alles Straftaten, such dir was aus.

Unverantwortlich das Ganze. Irgendwann sollte man es lernen.

Ja, ein Arbeitskollege meiner Frau, der auf der Arbeit fehlt und für den andere einspringen müssen. Arbeitsmäßig top, privat Flop. Da will man wissen, wie lange der wohl ausfallen und was ihn alles erwarten wird. Wir haben in unserem eigenen Interesse angefragt, nicht im Auftrag des Betroffenen. Wann der das lernt, wissen wir auch nicht.

@Gernspieler

Vermutlich garnicht mehr. Sonderlich einsichtig scheint er ja nicht zu sein. Ne Bewährungsstrafe kann da durchaus rauskommen, wenn Personen verletzt wurden auch ne Haftstrafe.

Das Strafermwessen liegt in der Hand des Richter´s!!! Jedes Gericht urteilt anderst!

Bewährung nur wenn er Glück hat.

Hoffentlich eine Hohe. Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt schon als Straftat und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft werden. Wiederholtes Fahren unter Alkoholeinfluss nun sogar mit Unfall auf jeden Fall 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, weiterer Entzug der Fahrerlaubnis, vielleicht sogar Dauerhaft. Und dann noch die Körperverletzung auch nochmal bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich oder Geldstrafe. Aber ich denke kaum, dass in dem Fall noch eine Geldstrafe in Frage kommt.

Schmerzgeld für den Verletzten, und Dann nochmal Geld, fürs fahren ohne Führerschein. Wieviel genau, weiß ich auch nicht.