Alg bzw Hartz 4 nach Kündigung in der Probezeit

3 Antworten

Wenn du deine Arbeit in oder nach der Probezeit ohne wichtigen Grund kündigst, kriegst du sofort eine Sperrzeit beim ALG I von 12 Wochen. - und insgesmt auch 12 Wochen weniger ALG I.

In dieser Zeit kannst du ALG II (Hartz IV) erhalten, wenn die sonstigen Voraussetzungen stimmen, also nicht zu viel Vermögen, keine zu reichen Mitbewohner, keine Unterhaltsansprüche, keine Abfindungen usw.

Das ALG II wird allerdings für drei Monate abgesenkt um ca. 120,- je Monat - und das gesamte ALG II wird später in der Regel zurückgefordert.

All das hängt aber davon ab, ob du "ohne wichtigen Grund" kündigst oder mit! Wenn dir ständig schwindlig wird im neuen Job auf dem Kran, dann hast du ja einen wichtigen Grund! Im Streitfall entscheidet darüber der Rechtsweg.

Gruß aus Berlin, Gerd

Die Probezeit wird nicht verlängert, sondern geht einfach in eine normales Arbeitsverhältnis über, wenn keine Seite kündigt. Wenn du selbst kündigst, musst du mit 3 Monaten Sperre beim ALG1 rechnen.

Wenn der Job zunächst mit Befristung läuft, kannst du nach Fristablauf ohne Sanktion auf die Verlängerung verzichten.

Du kriegst erstmal ALG 1 außer wenn du selber kündigst dann gibt's 3 Monate Nix.