ALG 1 wenn man nur 6 Monate gearbeitet hat
Jemand (mit zwei Kindern) wird nach der 6-monatigen Probezeit nicht übernommen und hat davor "nur" studiert also keine Beiträge zur Arbetslosenversicherung gezahlt. Hat er auf ALG 1 Anspruch?
10 Antworten
Ja,hat Anspruch darauf. Beim AA wird man in verschieden Gruppen eingeteilt und Er/sie fällt unter die Kategorie STUDIERTER.Egal, ob man gearbeitet hat oder nicht, oder wie lange oder kurz, man bekommt ALG1. War vor kurzem gerade da und dort wurde mir das gesagt. Also 100%ig Anspruch.
Sorry, aber es ist 100%ig falsch, dass man mit einem Studium alleine irgendeinen ALG1-Anspruch erwirbt.
ALG1 ist grundsätzlich eine Versicherungsleistung, die "Beitragszahlungen" voraussetzt.
Gibt zwar "Kurze Anwartschaftszeit" und andere Besonderheiten, aber Studium zählt nicht dazu.
Nein, du hast keinen ALG I Anspruch.
Es gibt zwar eine neue Regelung, dass man auch nach 6 Mon. Beschäftigung einen ALG I Anspruch erwerben kann, das geht aber u.a. nur, wenn man überwiegend in Beschäftigungen gestanden hat, die im Vornherein auf nicht mehr als sechs Wochen befristet waren... Aber das ist ne andere Sache, die bei dir wohl nicht zutrifft.
Nein! für einen LAG I Anspruch muss in den letzten 2 Jahren mind. 1 Jahr versicherungspflichtig gearbeitet werden! Anspruch auf ALG II prüfen lassen!
Auf ALG1 hat man erst nach 12 Monaten ununterbrochener Arbeitszeit anspruch.
ununterbrochener Arbeitszeit stimmt nicht ganz - diese 12 Mo. müssen nicht direkt am Stück gearbeitet worden sein, man muss nur innerhalb von 2 Jahren auf diese 12 Mo. kommen... dies können auch nicht durchgehende Beschäftigungsverhältnisse sein.
LG
Stimmt nicht ganz! Kann auch unterbrochen sein! Man muss zusammen 12 Monate Versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Aber zwischendurch darf man mein ich keine Leistung bezogen haben
M.W.müssen 12 Monate Arbeitszeit als Minimum gesleistet sein.