ALG 2 / Hartz 4 bei eigener Kündigung?

9 Antworten

Wenn Du gute Gruende fuer die Kuendigung hast, dann solltest Du eben nicht gleich die Flinte ins Korn werfen und kuendigen, sondern eben vorher Belege fuer Deine Gruende sammeln und dann erst kuendigen, wenn es keine andere Moeglichkeit mehr gibt. Deine Gruende hast Du hier nicht genannt. Daher kann ich nur vermuten, sollten es medizinische sein, dann rede mit dem Arzt und lass Dir ein Attest darueber schreiben. Sollte es in der Firma Aerger geben und andere sehen das auch, dann versuche von denen was schriftliches zu bekommen, dass das eben so ist, wie Du es schilderst. Oder rede mit deinem Vorgesetzten und versuch mit diesem eine Einigung zu erzielen. Vielleicht schreibt der Dir auch was. Fuer psychische Probleme aufgrund von Mobbing waere auch der Arzt zustaendig.

Dann hast Du eine Chance, auch ohne Sanktionen durchzukommen.

Bei Eigenkündigung ohne zwingenden Grund gibt es im Alg1 eine Sperrzeit von 12 Wochen und im Alg2 eine Sanktion von 30% oder 100% - abhängig vom Alter - bei erster Pflichtverletzung i.d.R. für drei Monate.

Das heißt: du wirst, sofern du die Voraussetzungen des § 7 SGB II erfüllst, Anspruch auf Alg2 haben (jedoch mit Sanktion), musst allerdings unter Umständen diese Leistungen nach § 34 SGB II (Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten) erstatten.

Das ist richtig, Du wirst nichts bekommen. Wer kündigt denn auch, wenn man noch nichts neues hat

merylsrose 
Fragesteller
 08.02.2013, 09:09

..es hat ja Gründe warum ich das tun muss. Kann man da nicht irgendwas machen ? Hat man keinen Leistungsbezug irgendwie in irgendeiner Weise ? :(

stelari  08.02.2013, 09:15

Das ist richtig, Du wirst nichts bekommen

das ist falsch... es wird um 30v.H. abgesenkt - nichts gibt es also nicht!

loco11  08.02.2013, 09:18
@stelari

Bei Eigenkündigung war es doch immer 12 Wochen ohne Geld.Hat sich das jetzt geändert?

analad  08.02.2013, 09:46
@loco11

es war noch nie so, dass man 12 wochen ohne geld bei eigenkündigung stand. das gilt nur für alg1, hier aber geht es um alg2. der bezug wird um 30% gekürzt, sprich sanktioniert. es gibt keine sperren im sgb2. hierbei kommt es allerdings immer auf den kündigungsgrund an.

nun ja, ich liebe diese Frage, man kann darüber denken wie man will, ich persönlich könnte eine Sanktionierung nicht akzeptieren und würde mich dagegen auch wehren. Eine Sanktionierung bedeutet doch das ich bestraft werden soll und dagegen kann ich doch auch rechtlich vorgehen, ich muss mich doch nicht von einer " Behörde " bestrafen lassen die keine polizeilichen und richterlichen Befugnisse hat auch die Personen die da in der ARGE sitzen sind doch nicht richterlich ausgebildet, ich kann auch die Person der ARGE, die mich sanktioniert, verklagen. So, wie schon gesagt, das muss jeder für sich selbst entscheiden was er mit sich veranstalten lässt!!!

du bekommst in den ersten 3 monaten kein alg1. du musst dann alg2 beantragen und bekommst eine sanktion von 30 %. bei weiteren verfehlungen bist du also recht zügig bei vollsanktion. im endeffekt kommt es jedoch auf den grund der kündigung an. du solltest auf jeden fall mit deinem sb darüber reden, bevor du kündigst. bist du u25 bekommst du definitiv eine 100% sanktion u. das betrifft auch deine krankenversicherung bei der du in der zwischenzeit schulden aufbaust.

VirtualSelf  08.02.2013, 10:28

Solange KdU weiterfließen, denn die Kürzung betrifft ja nur den Regelbedarf, hat es auf die KV keine Auswirkung; erst wenn die Gesamte Leistung auf 0 fällt und auch keine Lebensmittelgutscheine gewährt werden, ist KV-Beitrag futsch.