wenn man arbeitslos war und einen job findet, was geschieht dann mit dem ALG I Anspruch?

7 Antworten

Der nicht verbrauchte ALG - 1 Anspruch bleibt dir seit der ersten Entstehung 4 Jahre erhalten, wenn du dir also innerhalb von 2 Jahren nicht wieder einen neuen Anspruch ( Anwartschaftszeiten ) erworben hast ( innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen ), dann könntest du deinen alten Anspruch wieder reaktivieren.

Wenn du nun einen nicht verbrauchten Anspruch von 8 Monaten hast und innerhalb von 2 Jahren min.wieder 1 Jahr eine Versicherungspflicht nachweisen kannst, dann würdest du dir einen neuen Anspruch erworben haben, dein nicht verbrauchter Anspruch ginge aber nicht zwingend verloren, zumindest nicht der komplette Anspruch.

Würdest du dir angenommen einen neuen Anspruch von 6 Monaten ( min.1 Jahr Versicherungspflicht innerhalb von 2 Jahren ) erworben haben und wieder arbeitslos werden, dann kannst du deinen nicht verbrauchten Anspruch bis zu deinem max.möglichen ( 12 Monate unter 50 Jahren ) Anspruch wieder erhalten.

In diesem Beispiel hättest du dann bei Arbeitslosigkeit 12 Monate Anspruch auf ALG - 1, diese würden sich aus den 6 Monaten neuen Anspruch und 6 Monaten vom nicht verbrauchten Anspruch zusammensetzen.

Hättest du dann angenommen beim neuen ALG - 1 weniger Anspruch als beim alten, dann würdest du für den kompletten Anspruch von 12 Monaten das höhere ALG - 1 bekommen, anders herum wäre dies auch der Fall, also wenn du einen neuen höheren ALG - 1 Anspruch hättest, dann würde dieser für das alte ALG - 1 auch gelten.

verreisterNutzer  11.05.2019, 21:24

oh danke

nehmen wir mal an ich arbeite nur 3 Monate im neuen Job und habe die Anwartschaft 12 Monate mindestens nicht erfüllt

aber verdiente in den letzten Monaten besser als der letzte ALG 1 Anspruch

bekomme ich dann mehr alg 1?

isomatte  12.05.2019, 10:22
@verreisterNutzer

Wenn du die Anwartschaftszeit nicht erfüllt hast, dann kann es auch keine neue Berechnung und einen neuen Anspruch geben, demzufolge hättest du dann nur Anspruch auf den nicht verbrauchten Teil.

verreisterNutzer  12.05.2019, 10:24
@isomatte

der Anspruch des restes verschwindet dann doch auch ? zumindest schreiben das einige hier

isomatte  12.05.2019, 10:33
@verreisterNutzer

Der verschwindet erst, wenn seit deinem ersten ALG - 1 Bezug mehr als 4 Jahre vergangen sind bzw.du wieder 2 Jahre durchweg eine Versicherungspflicht nachweisen könntest, denn dann hättest du dadurch den max.Anspruch von 12 Monaten erreicht, dann ginge dein nicht verbrauchter Anspruch verloren.

verreisterNutzer  12.05.2019, 10:34
@isomatte

DAS heisst aber wenn ich theoretisch morgen ohne job wäre, dann könnte ich den rest aufbrauchen?

hab nun gerade mal 3 Monate in den neuen job gearbeitet

verreisterNutzer  12.05.2019, 09:41

Der nicht verbrauchte ALG - 1 Anspruch bleibt dir seit der ersten Entstehung 4 Jahre erhalten, wenn du dir also innerhalb von 2 Jahren nicht wieder einen neuen Anspruch ( Anwartschaftszeiten ) erworben hast 

sehr verschachtelt und kompliziert hast du das hier beschrieben

das war nicht meine Frage

mein anliegen ist

ICH HABE 8 Monate Anspruch gehabt... Nehmen wir mal an ich werde morgen wieder arbeitslos dann habe ich keine neue Anwartschaft erfüllt

was geschieht dann mit den 8 Monaten ? gehen die verloren ?

isomatte  12.05.2019, 10:30
@verreisterNutzer

Was gibt es daran denn nicht zu verstehen ?

Angenommen du hast von 01.01.2019 - 28.02.2019 ALG - 1 bezogen und ab 01.03.2019 wieder eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, dann hättest du von deinen 10 Monaten noch 8 übrig.

Der erste Anspruch wäre dann ab 01.01.2019 und ab da kannst du dein ALG - 1 innerhalb von 4 Jahren wieder beanspruchen, solltest du dir keinen neuen Anspruch innerhalb von 2 Jahren erworben haben.

Würdest du jetzt wieder 2 Jahre eine Versicherungspflicht haben, dann würdest du unter 50 Jahren einen max.Anspruch von 12 Monaten haben, dann gingen dir deine restlichen 8 Monate verloren, weil du ja deinen max.Anspruch erreicht hättest.

Verbleibt bei Aufnahme einer Beschäftigung ein nicht verbrauchter Anspruch, kann der Restanspruch bei erneuter Arbeitslosigkeit innerhalb von vier Jahren in Anspruch genommen werden, ohne dass ein neuer Anspruch entstanden sein muss.

Durch eine solch kurze Beschäftigung nach Arbeitslosigkeit erhöht sich Dein Anspruch nicht - es bleibt lediglich der Restanspruch, den Du vor Aufnahme dieser Tätigkeit hattest.

Der Anspruch bleibt außerdem je länger du arbeistes des do eher hats du wieder einen neuen anspruch!

Den Anspruch HÄTTEST du gehabt, wenn du weiterhin arbeitslos gewesen wärst.

Indem du jetzt wieder arbeitest, wird wieder neu gezählt, es geht aber GAR NICHTS verloren.

Es kommt NICHT auf den Anspruch drauf an, den man mal hatte.

Der wird aufgehoben bis du solange gearbeitet hast, dass du mehr Anspruch hast.