Hortplatz bei ALG 1 oder HARTZ 4?

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Hallo ursus1979, Alg-II-Bezieher haben keinen extra Anspruch auf einen Hortplatz. Sie beantragen ganz normal den Hortplatz wie andere Familien auch. Die Kommunen sind aber gehalten - nach Möglichkeit - Arbeitslosen bevorzugt einen Platz in KiGa oder KiTa anzubieten. Wenn man Arbeitslosengeld II bezieht, werden die Kosten des Hortplatzes sogar vom Jugendamt im Namen des Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen.