Wenn man Job hat aber gekündigt wird reicht eine Veränderungsmitteilung aus?
Habe mal Frage aus Interesse sagen wir mal man lebt mit seinem Partner zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft, also beziehen ALG 2. Der Partner geht arbeiten ist aber aufstocker. Jetzt hat er die Kündigung erhalten.
Reicht es aus einfach beim Jobcenter eine Veränderungsmitteilung ausfüllen + als Nachweis Kündigung Schreiben beizulegen. Jetzt abgeben? Muss man hier irgendwas noch machen? Wie arbeitslos oder arbeitssuchend melden? Denke nicht oder?
1 Antwort
also, das amt weis ja das ihr arbeitssuchend seid, auch wenn ein nebenjpb da war, der jetzt wie es scheint gekündigt wird, da reicht eine veränderungsmitteilung aus, weil ja der (noch) arbeitgeber abstempeln und auch mit ausfüllen muss.