ALG 1 Anspruch nach 6 Monaten in Probezeit gekündigt?

9 Antworten

Um Anspruch aufn 6 Monate ALG I zu haben, musst du in den vergangenen 24 Monaten insgesamt mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Wenn du vor den 10 Monaten Arbeitslosigkeit einen Job hattest (also die letzten 6 Monate Job, davor 10 Monate ohne Job, davor 8 Monate (?) gearbeitet - damit hättest du sogar Anspruch auf 7 Monate ALG I.

markus20102 
Fragesteller
 25.09.2013, 12:03

Danke für die Antwort.

Ich habe vom 11.2010 - 06.2012 gearbeitet war dann ab dem 7.2012 bis zum 03.2013 Arbeitslos und habe im April 2013 mein letztes ALG bekommen. Seit 1.4.2013 die neue Stelle für 6 Monate bzw. 7 Monate, da sie in der Probezeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen können, da erst am Ende erfolgt ist es noch ein Monat mehr.

Wie komme ich auf einen Anspruch von 7 Monaten? Das wäre ja nicht schlecht. Denn in einem Monat einen Job zu finden ist nahe zu unmöglich.

EstherNele  25.09.2013, 13:00
@markus20102

Ich berichtige mich:

Du hast oben nur geschrieben, dass du arbeitslos warst, nicht, ob du ALG I oder ALG II bezogen hast, da bin ich davon ausgegangen, dass du keines oder ALG II hattest. Wenn du natürlich ALG I hattest, dann ist der Anspruch quasi schon "verbraucht" beziehungsweise fast verbraucht. Hattest du noch Tage mit unverbrauchtem Anspruch auf ALG I aus der letzten Arbeitslosigkeit, dann hättest du sie jetzt noch als Anspruch, danach dann wirklich ALG II. Sorry - Zu schnelle Aussage bei zu wenig Infos meinerseits Und deine 6 oder7 Monate reichen nicht aus, um einen neuen Anspruch auf ALG I zu begründen

Du hast (in der Regel) einen Anspruch auf den Bezug von 12 Monaten ALG1, sofern Du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Eine Voraussetzung ist zum Beispiel, dass Du 12 Monate beitragspflichtig gearbeitet hast. Nun hast Du vorher bereits 10 Monate ALG1 bekommen, bleibt also eine Restzeit von 2 Monaten. Lasse Dir nun von der Agentur für Arbeit Deinen genauen Anspruch (von der Zeit her) ausrechnen.....

6 Monate Probezeit? Stell einen Antrag auf ALG1, mehr als ablehnen können die nicht. prüf auch deinen Alg2-Anspruch.

Für zumindest 180 Tage, du hast ja die kurze Anwartschaftszeit beisammen, vgl hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html. Du musst dich ganz schnell arbeitslos melden, falls noch nicht geschehen, sonst wird das nichts.

markus20102 
Fragesteller
 25.09.2013, 12:03

Danke für die Antwort.

Ich habe vom 11.2010 - 06.2012 gearbeitet war dann ab dem 7.2012 bis zum 03.2013 Arbeitslos und habe im April 2013 mein letztes ALG bekommen. Seit 1.4.2013 die neue Stelle für 6 Monate bzw. 7 Monate, da sie in der Probezeit mit einer Frist von 1 Monat kündigen können, da erst am Ende erfolgt ist es noch ein Monat mehr.

Bist du sicher, dass man auch nach 6 Monaten Arbeit einen Anspruch hat?

AlG 1 erhältst du nach 12 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung. Wenn noch ein Restanspruch vorhanden ist, lebt dieser wieder auf. Sonst ist AlG 2 (Hartz IV) angesagt.