geld geschenkt bekommen, beziehe hartz4

8 Antworten

Ich kann Deine Mutter nicht verstehen. Wieso ÜBERWEIST sie Dir Geld - statt es Dir in einem Umschlag zu schicken. Natürlich wird das angerechnet. Aber da hat sie wohl nicht nachgedacht

Geldgeschenke sind leider Einkommen und du musst sie angeben. Ausgenommen sind zweckbestimmte Geldgescheneke, wobei der Zweck nicht mit dem Zweck von ALG II übereinstimmen darf (z.B. eine Bildungsreise, eine Fortbildung usw.). Hast du das Geld verbraucht bevor die ARGE was merkt, dann bekommst du einen Teil monatlich vom ALG II abgezogen, bis diese Schulden getilgt sind (z.B. 20 Euro im Monat). Jetzt haben deine Eltern dir quasi 750 Euro Unterhalt gezahlt und ihr habt beide nix davon.

WICHTIG - LÖSUNG: Mache mit deinen Eltern einen schriftlichen Darlehensvertrag (rückwirkend auf vor der Überweisung datiert) und vereinbare neben der Darlehenssumme dort schriftlich eine zinnslose Rückzahlung in monatlichen Raten (z.B. 50 oder 75 Euro). Drann denken, dass ihr alle unterschreibt. Überweise diesen Betrag monatlich per Dauerauftrag zurück auf das Konto deiner Eltern. Das ist dann KEIN Einkommen, wenn du diesen Vertrag und den Beweis der Rückzahlung dem Amt vorlegen kannst und das Problem ist gelöst. Es könnte ja sein, dass dir deine Eltern diese Raten danach bar in die Hand drücken und keiner was merkt...aber davon geh ich mal nicht aus und dazu hab ich jetzt auch nicht geraten ;).

Kannst natürlich auch alles auf einemal zurückzahlen oder in großen Raten nur ist das unter Umständen unglaubwürdig. Rückwirkend auf die Schenkung verzichten und den ganzen betrag deshalb zurückgehen lassen darfst du nicht. Denn du must eigentlich alles annehmen, was deinen Hilfebezug vermindert.

Geldgeschenke solltest Du Dir niemals auf das Konto überweisen lassen. Wenn Du es bar bekommst wird niemand was davon bemerken.

Geldüberweisungen, auch von der Oma an ihre Enkel, werden bei Hartz IV als "Einkommen" angerechnet, wenn der gesamte Betrag über 50 Euro im Jahr (!) beträgt. Wenn auch nur ein Cent mehr geschenkt wird, wird der gesamte Betrag an das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet. Hier steht mehr. Es gibt auch einen Ausweg http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-geldgeschenke-ab-50-euro-sind-einkommen-5154.php

Welchen denn?

@speedybone

Um einen Ausweg aus diesem Dilema zu erwirken, kann man sich auf die Vermögensfreigrenze für Kinder berufen. So steht jedem Kind ein Freibetrag von 3100 Euro plus 750 Euro für Anschaffungen zu. Dennoch muss auch dies dem Amt gemeldet werden, um einer Strafe oder einer ALG II Sanktion zu entgehen. Die Anschaffungen müssen jedoch zweckbestimmt sein. Wenn das Geld zum Beispiel für ein Führerschein angelegt wird, wird ein Zweck bestimmt. Fragen Sie jedoch lieber bei Ihrer Arge zuvor nach, ob dem zweckbestimmten Grund auch statt gegeben wird, ohne dass es zu Kürzungen bzw. Anrechnungen kommt. Die Erfahrung zeigt, dass die Ämter in solchen Fragen recht unterschiedlich agiert.

@LiYaPa

Ein außerordntlich guter Tipp. DH.

@dgerdi

Mitnichten ist das Berufen auf die Vermögensfreigrenze ein hilfreicher Tipp, da es sich bei dem Gelzufluss eben um Einkommen (Stromgröße) und nicht um Vermögen (Bestandsgröße) handelt; und für Einkommen gelten die Vermögensfreibeträge nicht.

Genau genommen werden Geschenke als Einkommen auf Harz4 angerechnet. Wenn das Amt die Kontoauszüge verlangt, musst Du sie vorlegen.