geld geschenkt bekommen, beziehe hartz4

8 Antworten

Ich kann Deine Mutter nicht verstehen. Wieso ÜBERWEIST sie Dir Geld - statt es Dir in einem Umschlag zu schicken. Natürlich wird das angerechnet. Aber da hat sie wohl nicht nachgedacht

Geldgeschenke sind leider Einkommen und du musst sie angeben. Ausgenommen sind zweckbestimmte Geldgescheneke, wobei der Zweck nicht mit dem Zweck von ALG II übereinstimmen darf (z.B. eine Bildungsreise, eine Fortbildung usw.). Hast du das Geld verbraucht bevor die ARGE was merkt, dann bekommst du einen Teil monatlich vom ALG II abgezogen, bis diese Schulden getilgt sind (z.B. 20 Euro im Monat). Jetzt haben deine Eltern dir quasi 750 Euro Unterhalt gezahlt und ihr habt beide nix davon.

WICHTIG - LÖSUNG: Mache mit deinen Eltern einen schriftlichen Darlehensvertrag (rückwirkend auf vor der Überweisung datiert) und vereinbare neben der Darlehenssumme dort schriftlich eine zinnslose Rückzahlung in monatlichen Raten (z.B. 50 oder 75 Euro). Drann denken, dass ihr alle unterschreibt. Überweise diesen Betrag monatlich per Dauerauftrag zurück auf das Konto deiner Eltern. Das ist dann KEIN Einkommen, wenn du diesen Vertrag und den Beweis der Rückzahlung dem Amt vorlegen kannst und das Problem ist gelöst. Es könnte ja sein, dass dir deine Eltern diese Raten danach bar in die Hand drücken und keiner was merkt...aber davon geh ich mal nicht aus und dazu hab ich jetzt auch nicht geraten ;).

Geldgeschenke solltest Du Dir niemals auf das Konto überweisen lassen. Wenn Du es bar bekommst wird niemand was davon bemerken.

Genau genommen werden Geschenke als Einkommen auf Harz4 angerechnet. Wenn das Amt die Kontoauszüge verlangt, musst Du sie vorlegen.