geld geschenkt bekommen, beziehe hartz4
Hallo, ich beziehe seit einem Jahr für mich und meinen Sohn Hartz4, jetzt habe ich im Oktober 750 euro von meiner Mutter überwiesen bekommen, um ein paar Dinge zu zahlen, quasi ein Geschenk. Wird das angerechnet, da mein Hartz4 nun neu berechnet wird, muss ich KOntoauszüge der letztn 3 Monate vorlegen? Können die was zurückfordern? Oder wie mache ich das nun am Besten? ^!!!^^
8 Antworten
Ich kann Deine Mutter nicht verstehen. Wieso ÜBERWEIST sie Dir Geld - statt es Dir in einem Umschlag zu schicken. Natürlich wird das angerechnet. Aber da hat sie wohl nicht nachgedacht
Geldgeschenke sind leider Einkommen und du musst sie angeben. Ausgenommen sind zweckbestimmte Geldgescheneke, wobei der Zweck nicht mit dem Zweck von ALG II übereinstimmen darf (z.B. eine Bildungsreise, eine Fortbildung usw.). Hast du das Geld verbraucht bevor die ARGE was merkt, dann bekommst du einen Teil monatlich vom ALG II abgezogen, bis diese Schulden getilgt sind (z.B. 20 Euro im Monat). Jetzt haben deine Eltern dir quasi 750 Euro Unterhalt gezahlt und ihr habt beide nix davon.
WICHTIG - LÖSUNG: Mache mit deinen Eltern einen schriftlichen Darlehensvertrag (rückwirkend auf vor der Überweisung datiert) und vereinbare neben der Darlehenssumme dort schriftlich eine zinnslose Rückzahlung in monatlichen Raten (z.B. 50 oder 75 Euro). Drann denken, dass ihr alle unterschreibt. Überweise diesen Betrag monatlich per Dauerauftrag zurück auf das Konto deiner Eltern. Das ist dann KEIN Einkommen, wenn du diesen Vertrag und den Beweis der Rückzahlung dem Amt vorlegen kannst und das Problem ist gelöst. Es könnte ja sein, dass dir deine Eltern diese Raten danach bar in die Hand drücken und keiner was merkt...aber davon geh ich mal nicht aus und dazu hab ich jetzt auch nicht geraten ;).
Geldgeschenke solltest Du Dir niemals auf das Konto überweisen lassen. Wenn Du es bar bekommst wird niemand was davon bemerken.
Geldüberweisungen, auch von der Oma an ihre Enkel, werden bei Hartz IV als "Einkommen" angerechnet, wenn der gesamte Betrag über 50 Euro im Jahr (!) beträgt. Wenn auch nur ein Cent mehr geschenkt wird, wird der gesamte Betrag an das Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet. Hier steht mehr. Es gibt auch einen Ausweg http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-geldgeschenke-ab-50-euro-sind-einkommen-5154.php
Genau genommen werden Geschenke als Einkommen auf Harz4 angerechnet. Wenn das Amt die Kontoauszüge verlangt, musst Du sie vorlegen.