AGBs und Impressum für Ebay-Shop woher?

2 Antworten

Ich kann haikoko nur zustimmen: Die Abmahnspinner fliegen tief. Teilweise wird abgemahnt weil das Wiederrufsofmrular nicht enthalten ist.
Dabei steht im W-Recht sogar drin das das Formular freiwillig für den Kunden ist...
Wir haben inzwischen über die Jahre mehrere hunderttausend Pakete verschickt und natürlich auch Retouren - genutzt hat es aber noch nie jemand. (Unsere Retourenquote ist allerdings auch relativ gering was aber an der Warengruppe liegt).

Was ich damit sagen will: egal wie dämlich es ist, egal wie sehr es an der Praxis vorbei geht...man muss sich leider an so einen Schmarn halten.
Teilweise wurden wir sogar abgemehnt für Änderungen die erst noch in Kraft treten. Sprich die Anwälte spielen einfach mal Hilfsheriff und machen einfach. Unabhängig davon ob es überhaupt eine Grundelage hat oder nicht.
Teilweise waren es "Konkurenten" die uns wegen Wettbewerbsverstoß etwas ankreiden wollten aber gerademal 3 Bewertungen im Monat hatten... Ein Schelm wer da böses bei denkt.

Gerade Kleingewerbe und "schwächere" Händler werden gerne abgemehnt da diese am ehsten einknicken und sich nicht auf einen Rechtsstreit einlassen (können).
Sicher ist da nicht soviel zu holen aber es läuft idR ja eh auf einen Vergleich hinaus - der andere Anwalt kriegt für eine Handvoll Briefe dann ein paar hundert bis tausend Euro und du selbst bist kurz davor den Schlüssel wieder rumzudrehen...

Ich würde Abstand von diesen einmaligen Entwürfen nehmen - es ändert sich sehr häufig etwas in der Rechtssprechung so das du recht schnell veraltet sein kannst. Dann bist du nachwievor nicht abgesichert und das Geld ist futsch...
Wir sind bei einer Knazlei mit einem Abo-Modell vertreten. Kostet zwar 30€ monatlich allerdings werden wir auch informiert sollten sich Änderungen ergeben. (Die Info-Mails sind so häufig das ich das schon als Spamm bezeichnen würde... )

Wenn du nur bei Ebay zugegen bist dürfte es für dich auch günstiger werden mit etwa 10€. Schau dich einfach mal hier um
https://www.it-recht-kanzlei.de/

Künftig kann es auch Sinnvoll sein eine Rechtsschutzversicherung einzugehen, doch vorsicht: nicht alles wird abgedeckt. Uns werden im Gespräch auch Sachen zugesichert die man Ernstfall dann doch nicht sind...

Wenn wir schon beim Thema sind: Mach dich im Vorfeld auch schlau über Urheberrechte bei Text&Bild. Das sind auch beliebte Abmahngebiete. (In diesem Fall auch zurecht)

Viele wichtigen Hinweise findest Du auf der Seite von ebay:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkaeufer.html

Ja, zu den AGB gehören die Widerrufs- und Rückgabebedingungen dazu.

Bei fehlenden Informationen freuen sich die Abmahnhaie.