was schreibe ich am besten bei Ebay kleinanzeigen wegen rückgabe, keine garnatie usw.

7 Antworten

als Privat Verkäufer stellt so mancher seine Artikel bei eBay ein, ohne auf den Wichtigen Satz zu achten: Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie. Dann wundert man sich das Artikel zurückkommen, oder gar Garantie verlangt wird weil der Artikel als Neu angeboten wurde! Um sich vor Ärger als Privatverkäufer zu schützen, sollte dieser Satz bei allen Auktionen genannt werden, außer es wird eine Rücknahme oder Garantie als Privatverkäufer ausdrücklich angeboten. Der Satz Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, besagt nach dem § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes nämlich folgendes:

mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht.

Als Privatverkäufer sollte deshalb immer der Satz mit dazu geschrieben werden: Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie. Denn wer kann schon als Privater Verkäufer eine Jahrelange Garantie geben??!!

Mit freundlichen Grüßen

rücknahme muss nicht ausgeschlossen werden, da diese für privatverkäufer eh nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es geht hier um eBay-Kleinanzeigen! Diese Plattform ist nicht für Versand und Überweisungen, sondern für den Handel per Barzahlung vor Ort (wie bei einem Flohmarkt) gedacht! Das kapieren viele nicht und zack ist das überwiesene Geld weg.

@GoetheDresden

DH - wohl der Einzige, der das grundsätzliche Problem erkannt hat, nämlich Ware gegen Bares. Damit erübrigen sich alle Diskussionen hier.

Grundsätzlich lässt sich ein wirksamer Gewährleistungsausschluss verhältnismäßig einfach bewerkstelligen. Für den privaten Verkäufer reicht folgende Formulierung aus: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Zwar kann die Gewährleistung mit der richtigen Formulierung so ausgeschlossen werden, ein Freibrief ist das aber nicht. Der Verkäufer darf offenkundige Mängel seiner Ware nicht verschweigen, da ihm ansonsten arglistige Täuschung vorgeworfen werden kann. Der Klassiker welcher bei Angeboten von Privatverkäufern immer wieder erscheint ist die Formulierung „nach dem neuen EU-Recht“ darf oder wird keine Gewährleistung etc. für den Verkauf übernommen. Um welches Gesetz es sich hierbei handeln soll, wird nicht angeführt. Denn dies würde sich als ziemlich schwierig gestalten - ein entsprechendes EU-Gesetz existiert nämlich nicht. Mit solchen Formulierungen ist man deshalb nicht unbedingt aus der Gewährleistung raus.

Danke für die Info...sie scheine ahnung zu haben... wollen sie mir in einem punkt bezüglich rücksendung weiterhelfen? ich hab da aktuell einen fall....

@happyness2110

also, ich habe einen pulli verkauft. einwandfreier zustand. habe diesen verschickt... mein partner hat gesehen das der pulli okay ist. der käufer sagt nun da wäre ein loch, hat mir auch foto geschickt. er will das geld und 2 fach das porto zurück. was nun?

@happyness2110

das ist schwierig. wenn der pulli tatsächlich schon ein loch hatte oder z.b. beim verpacken dieses loch entstanden ist, entspricht er nicht der beschreibung und der kauf ist somit unwirksam. wenn das loch erst beim käufer entstanden ist, sieht es anders aus. in deinem fall hinge es bei einem rechtsstreit davon ab, wem das gericht glaubt.

@flirtheaven

Schwierig ist es schon- rein rechtlich ist der Kauf aber nicht unwirksam. Wie oben schon ansatzweise erwähnt, lässt sich die Sachmängelhaftung auch als Privatverkäufer nicht ausschließen- man muss den tatsächlichen Zustand der Ware schon richtig beschreiben. Zunächst könnte der Käufer lediglich eine Nachbesserung verlangen- das Loch lässt sich aber ja nicht mehr beseitigen, von daher dürfte dieser Part wegfallen. Schwierig ist die Sache insofern, dass man als Verkäufer die ersten 6 Monate nach Verkauf in der Beweispflicht ist, sprich, man muss belegen, dass die Ware Mängelfrei war. Hier kann man keine allgemeinen Angaben zu machen- im Zweifelsfall muss immer ein Gericht prüfen, ob es den Nachweisen des verkäufers Glauben schenkt. Der Partner als Zeuge ist dabei eher ungünstig- unabhängige Zeugen oder Belege wären da wohl schon notwendig. Ob der Käufer nun tatsächlcih den Klageweg wegen eines pullis bestreitet ist wohl die Frage- das Recht wäre aber erstmal auf seiner Seite. Von daher kann man gerade bei solchen kleineren Dingen eher zur freiwilligen Rücknahme und Kostenerstattung raten.

@elchelchelch

bei einer arglistigen täuschung, d.h. dem verkäufer war der magel bekannt und er hat ihn dem käufer nicht bei vertragsschluss mitgeteilt, wäre der vertrag m.E. schon unwirksam. dann würde auch der gewährleistungsausschluss nicht helfen.

@flirtheaven

also, das loch war nicht im Pulli... eher denke ich dieser hat ihm nicht gepasst und will ihn wieder loswerden. wie auch immer. ich würde den pulli zurücknehmen, damit keine weitern streitigkeiten entstehen, aber ich sehe nicht ein 2 mal das porto zu zahlen. soll ich das so mitteilen?

@flirtheaven

Wenn hier jemand schreibt, dass die Ware zum Versandzeitpunkt mängelfrei war, schenke ich dem Glauben und antworte auch ohne mögliche persönliche Spekulationen auf die Frage

@elchelchelch

danke...:-) was soll ich bezüglich des portos maachen? sind ja uch schließlich 10 euro !

@elchelchelch

ja, ich wollte damit auch nichts unterstellen. im falle eines rechtsstreites ist es aber unerheblich, was ich denke. dann ist nur die auffassung des gerichtes relevant und es kann für den verkäufer durchaus zu bösen überraschungen kommen.
letztendlich wollte ich auch nur darstellen, dass es keinen hundertprozentigen haftungsausschluss für den verkäufer gibt.

@flirtheaven

kein thema.. danke für die vielen Antworten.. ist wohl besser ich nehme jetzt den pulli zurück... wie sieht es mit den porto aus? muss ich 2 fach bezhalen?

@flirtheaven

ok- dann haben wir ja in der Sache das gleiche gemeint. Zu den Versandkosten kann man sagen, dass diese auch im Rahmen der Sachmängelhaftung erstattet werden müssten. Hier würde ich aber versuchen, mit dem Käufer auszuhandeln, dass jeder die Hälfte der Versandkosten trägt, mit dem Hinweis, dass die Ware ja Mangelfrei war und man aber trotzdem bereit ist ihm entgegenzukommen. Je nach Warenwert wäre es ggf. auch lohnender, dass er den Pullover überhaupt nicht zurückschickt, dass spart zumindestens die Versandkosten und ich gehe mal davon aus, dass dieser mit dem ;Loch sowieso unverkäuflich ist.

@elchelchelch

jepp, so würde ich auch verfahren

@flirtheaven

na toll... trotz privatverkauf und trotzdem das ich denn pulli einwandfrei verschickt habe, bin ich jetzt die blöde... na ja der pulli hat 29 euro gekostet... außerdem ist das loch so klein das es ohne probleme geflickt werden könnte... sieht zumindes auf den foto so aus.

esnreicht, wenn du schreibst: "Privatverkauf, keine Gewährleistung"
widrufrecht gibt es bei privatverkäufen eh nicht und einen kompletten Haftungsausschluss gibt es auch nicht.

brauchst du so eigentlich nicht da jeder gewerbliche verkäufer als solcher gekennzeichnet sein muss.. ebay kleinanzeigen ist ein flohmarkt.. und auf dem flohmarkt stellst du so ein schild ja auch nicht auf :))

doch muss er- zumindest spätstens bevor der eigentliche Kauf zustande kommt, sonst muss er die Gewährleitungspflicht erfüllen.

wenn er nichts schreibt, gibt er automatisch die gesetzliche gewährleistung, das gilt übrigens auch auf dem flohmarkt. nur hat der käufer auf dem flohmarkt in der regel keine adresse des verkäufers.

@flirtheaven

Bei eBay-Kleinanzeigen muss man doch beim erstellen eines Verkaufsangebotes auswählen, ob der Verkauf Privat oder Gewerblich erfolgt. Damit ist das doch schon geklärt! Und bei eBay-Kleinanzeigen soll man nichts verschicken und auch nichts überweisen, sondern die Ware selbst abholen und bar zahlen!

eBay-Kleinanzeigen.de ist nicht gleich ebay.de (auch wenn das natürlich zum gleichen Unternehmen gehört), weil es keinerlei Sicherheiten bietet! Überall wird davor gewarnt eBay-Kleinanzeigen so zu benutzen wie eBay.de!

@GoetheDresden

mit der kennzeichnung als privater verkäufer, bekommt der käufer das widerrufrecht nicht. damit ist aber die gewährleistungspflich noch nicht ausgeschlossen. siehe auch:
http://www.vz-nrw.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer
im letzten absatz heißt es dort:

Bei gebrauchter Ware, wie z.B. Autos, muss der Händler generell zwei Jahre für Mängel aufkommen. Diese Frist kann durch individuelle Vereinbarung oder Allgemeine Geschäftsbedingungen auf 1 Jahr reduziert werden. Auch für den Handel zwischen Privatpersonen gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren, diese kann aber vertraglich ganz ausgeschlossen werden.

Da es sich hierbei um einen Privatverkauf handelt,übernehme ich keine Garantie oder Gewährleistung und eine Rückgabe ist ausgeschlossen.