[Kleinunternehmen] Fantasiename mit Zusatz "Inhaber" bzw. "Inh." rechtens?
Ich habe mein Gewerbe als Kleinunternehmer mit Kleinunternehmerregelung angemeldet. Auf einen Eintrag im Handelsregister habe ich verzichtet. Nun habe ich in vielen Foren gelesen, dass man einen Fantasienamen als Kleinunternehmer nutzen darf, jedoch vom Zusatz "Inhaber" absehen soll. Zu letzterem konnte ich nur viel widersprüchliches finden. Ebenfalls muss auch der komplette Name mit erwähnt werden. Jetzt stellt sich mir die Frage, was rechtens ist:
- Fantasiename
- Inhaber: Max Mustermann
- Musterstraße 1
- 12345 Musterstadt
oder
- Fantasiename Inh. Max Mustermann
- Musterstraße 1
- 12345 Musterstadt
oder
- Fantasiename - Max Mustermann
- Max Mustermann
- Musterstraße 1
- 12345 Musterstadt
Hoffe jemand kann mir diese Frage beantworten.
1 Antwort
Es ist egal, wie du es schreibst. Hauptsache im Impressum und auf Rechnungen steht der vollständige Name inkl. Vorname dabei, ganz egal wie. Du kannst auch die erste Variante nehmen und das Wort "Inhaber" weg lassen.
Dein Fanatasiename ist nirgends eingetragen. Sondern du bist als Person der Firmeninhaber. Daher muss dein Name dabei stehen. In welcher Form spielt keine Rolle.
Das einzige, was du NICHT schreiben darfst, ist "Geschäftsführer". Denn das würde den Eindruck einer juristischen Person erwecken, wie z.b. eine GmbH.
Ich weiß was du meinst mit dem "Inhaber". Es heißt nicht, dass es verboten ist, sondern es sollte vermieden werden. Grund ist, dass es keine Verwechslungsmöglichkeit geben soll mit einer Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, deren Inhaber du bist.
Wenn du es ganz richtig und frei von Mißverständnissen machen willst, dann musst du schreiben:
Fantasiename
Vorname Nachname
Anschrift
Ich habe das hier gerade gefunden und genau so eine Frage, vielleicht kannst du mir auch helfen? Wenn ich es in der Form schreibe, wie du sagst:
Fantasiename (der noch frei von Rechten ist)
Vorname Nachname
Anschrift
Kann oder MUSS ich meinen Fantasienamen dann schützen lassen? Oder heißt es einfach, dass wenn jemand anderes genau den Namen wählt und schützen lässt, ich mir einen neuen einfallen lassen muss?
Ich habe einen Namen ausgedacht ähnlich "ComputerBaker" also ein zusammengesetzter Name aus 2 Wörtern, die man aber zusammen nicht im Sprachgebrauch hat. Sollte ich so einen Namen Markenrechtlich schützen lassen oder ist das egal? Habe dazu auch eine domain schon reserviert + Logo. Danke
§12 MarkenG sieht vor, dass ein Geschäftsname geschützt sein kann nur allein dadurch, dass er schon längere Zeit aktiv in Benutzung ist. Also nur eine Domain zu registrieren reicht nicht, man muss mit dem Namen schon wirklich seine Geschäftstätigkeit aktiv geführt haben.
Vielen Dank für die Antwort, das Ganze ist für mich noch nicht ganz schlüssig. Beispielsweise wird auf diversen IHK Seiten stets darauf hingewiesen, dass bei einem nicht im Handelsregister eingetragenen Kleinunternehmer der Zusatz "Inhaber" unzulässig ist.
Also sind alle drei Varianten soweit zulässig, versteh dann aber die immensen Meinungsverschiedenheiten zu diesem Thema im Netz nicht ganz. Meine Sorge sind irgendwelche Abmahnungen, auf die ich nicht vorbereitet bin - dh. möchte ich weitestgehend sicher sein, keine Lücken für solche offen zu lassen.