AG gibt allen früher Feierabend - Teilzeitkräfte dadurch benachteiligt?

4 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt
Sehe ich das so richig, sodass man die Chefetage da mal drauf aufmerksam machen kann, dass hier dies nicht fair gehandhabt wird?

Nein, das siehst Du falsch.

Wenn der AG den Betrieb um 14.00 Uhr schließt, befindet er sich ja den Arbeitnehmern gegenüber, die sonst vertragsgemäß bis 17.00Uhr arbeiten nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Der besagt, dass der AG den AN dann so bezahlen muss, wie er ohne Betriebsschließung gearbeitet hätte, da der AG ja ab 14.00 Uhr keine Arbeit mehr "anbietet"/gibt

Teilzeitkräfte die sowieso um 14.00 Uhr Feierabend haben, können keinen Annahmeverzug geltend machen, da bei ihnen ja keine Arbeitszeit ausfällt.

Nach Deiner Auffassung müsste ja ein AG auch einen Teilzeitbeschäftigten für einen Feiertag, an dem der AN sowieso nicht gearbeitet hätte, bezahlen, weil eine Vollzeitkraft den Feiertag bezahlt bekommt.

Ihr habt keine nachteile den der Chef gibt auch nicht grundlos eher frei !

1 Grund er sorgt dafür das genug arbeit auch weiterhin da ist!

2 Wen du wirklich den 24.12 meinst dan ist das normal das viele nicht nur der Einzelhandel um 14 Uhr Feierabend bekommt! Man kann ja auch nicht erwateten das die mit dem Bus fahren sich bei den Temperaturen 1-2 stunden im freien auf dem Bus warten müssen den der fährt auch nur 16 Uhr und das um 18 Uhr wider!

Ihr habt doch keinen Nachteil dadurch, ihr habt 14:00 Uhr Feierabend wie immer. Gönn es deinen Vollzeitkollegen doch einfach, früher gehen zu können.

Klar kannst du deine Vorgesetzten darauf ansprechen, Missgunst kommt aber nie gut an.

Das ist eine nette Geste die leider nicht für alle einen Vorteil bringt. Anspruch hat niemand darauf. Wenn die TZ Kräfte dabei leer ausgehen ist das einfach Pech.