Jeden Tag früher Feierabend, strafbar?

2 Antworten

14.30 Feierabend machen und 14.45 in den Arbeitszeitnachweis eintragen...ich wäre da eher vorsichtig mit. Wenn dein Chef das eher locker sieht und allgemein üblich in der Firma, sollte es kein Problem sein. Falls er jedoch aus welchem Grund auch immer mal eher mies drauf ist, sind die hier vorliegende Dokumentenfälschung und Betrug ausreichend Grund für eine ausserordentliche (auch bekannt als fristlose) Kündigung. An deiner Stelle würde ich erst 14.45 gehen, selbst wenn das bedeutet das du 15 Minuten nur rumsitzt. Dafür kann dir keiner was, da du als Azubi nur nach Anweisung handelst, und du nach Ausführung der letzten (Aufräumen, Hände waschen) keine neue bekommen hast.

Es gilt was in deinem Arbeitszeitnachweis steht. Da steht die richtige Zeit und alles ist gut. Sei glücklich drüber und genieße die gewonnene Zeit.