Ärger und Belästigung durch Vermieter

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Was hast du denn für eine Vermieterin ? Solange du pünktlich deine Miete zahlst, soll sie sich mal ein wenig zurückhalten. Und genauso kannst du ihr das auch sagen. Viel Glück.

Limon123 
Fragesteller
 09.03.2011, 21:29

Sie ist schon etwas Älter und weiss glaubig nicht, wo sie sonst etwas Ärger machen kann

MottiKarotti37  09.03.2011, 22:37
@Limon123

Lächeln ist die einfachste Art, seinem Gegner die Zähne zu zeigen...

Aalso.. erstmal an den Großteil der Vorredner: Ich nehme mal an, Ihr habt was zu verbergen, sonst wärt Ihr nicht so pampig und aggro... Hab selten so viel Dünnpfiff auf einmal gelesen! Vermieter dürfen SEHR WOHL das Privatleben ihrer Mieter durchleuchten. Man nennt das "Erweitertes Hausrecht". Denn immerhin GEHÖREN Haus und Wohnung(en) dem Vermieter! Euch gehört ein feuchter Furz.

An den Fragesteller: Nein, ALLES von Deinem Alltag musst Du ihr natürlich nicht erzählen. Aber sie darf:

  1. Nach Deinen Einkünften fragen, da sie mit sicher stellen muss, dass Du in der Lage bist, auch pünktlich und zuverlässig zu zahlen.
  2. Nach Deiner Arbeit und Arbeitsstelle fragen. Falls Dir oder Ihr etwas zustoßen sollte und die Mietzahlungen ausbleiben (aus welchem Grund auch immer!), müssen auch solche Privatinformationen sofort verfügbar sein. Denn Polizei und Versicherungen werden bestimmt Nachfragen anstellen.
  3. Fragen, wo und bei wem Du haftpflichtversichert bist. Falls zum Beispiel Deine Bude abbrennt oder ausgeräumt wird. Dann wird sie nämlich erstmal mitbelangt, bis der Sachverhalt und die Schuldfrage geklärt ist.

Was sie sonst noch darf und was nicht, steht im Mietvertrag, besonders im Kleingedruckten.

Dazu bist du nicht verpflichtet ! Sag deiner Vermieterin das mal klar und deutlich!

Das geht Deine Vermieterin einen feuchten Kehrricht an!

Sahaki  09.03.2011, 21:22

...solange Du pünktlich deine Miete zahlst

Saarland60  09.03.2011, 21:32
@Sahaki

Auch bei Nichtzahlung oder unpünktlicher Zahlung geht das die Vermieterin nichts an.

MottiKarotti37  09.03.2011, 22:39
@Saarland60

Bitte?

Das heißt die Dame kann evtl. ihre eigenen Kredite nicht zahlen, weil der Mieter einfach nicht zahlt?

Tolle Einstellung...

donbroto  12.03.2011, 08:51
@Saarland60

@Saarland60: Das ist so nicht richtig:

Sie kann es in Erfahrung bringen (allerdings nur: wer ist Dein Arbeitgeber, nicht wer ist Dein Vorgesetzter oder sowas) wenn nach einer Fruchtlosen Pfändung (dem muss Mahn-und Vollstreckungsbescheid vorausgehen) die Eidesstattliche Versicherung vom Gerichtsvollzieher durchgeführt wird. ERST DANN musst Du Angaben zum Arbeitgeber machen.

Solange das nicht der Fall ist sehe ich das als eine Form von Stalking an. Lass Dir spaßeshalber von der Vermieterin die Rechtsgrundlage benennen auf die sie ihre Forderung stützt. Da wird sie dann gewaltig ins trudeln kommen.

das musst du natürlich nicht,das geht dem vermieter nix an... geh einfach nicht mehr ans telefon und sag du hättest gern deine ruhe