Bin ich verpflichtet mich an der Hausordnung zu beteiligen?

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Wenn die Hausordnung mit Seite Nr. 12 o.a. im Mietvertrag eingeheftet und damit Bestandteil des Mietvertrages ist, dann gilt für dich, dass die Punkte der Hausordnung erfüllt und eingehalten werden müssen. Wie ist zu verstehen, der Mietvertrag sei verschwunden, ist damit die Hausordnung auch verschwunden? Lass dir vom Vermieter eine Kopie des Mietvertrages aushändigen und beglaubigen. Damit bekommst du auch wieder die strittige Hausordnung in die Hand. Biete für die Kopie eine Bezahlung an. Wenn nun im Haus eine neue 'Hausordnung ausgehängt ist, die mit der Hausordnung des Mietvertrages nicht identisch ist, dann gilt diese neue Hausordung für dich nur in den Punkten, die du im Mietvertrag mit dem Vermieter vereinbart hat. Änderungen der Hausordnung, denen du nicht schriftlich zugestimmt hast, sind einseitige Änderungen des Mietvertrages. Diese sind nicht rechtskräftig. Nun könnte es sein , dass du unter der Hausordnung ehedem eine Unterschrift geleistet und damit anerkannt hast, sozusagen neben dem Mietvertrag eine Vereinbarung über die Hausordnung getroffen hast. Auch hier gilt, einseitige Änderungen sind nicht rechtswirksam.

Die Hausordnung war kein Bestandteil des Mietvertrages, es gab auch keinen dementsprechenden Anhang. Es wurde lediglich beim Einzug mündlich darüber gesprochen.

@Karebi

Tja, dann ist doch alles klar: Wenn du an der Putzordnung des Hauses teilnnehmen willst, dann tust du das freiwillig, weil du zum Beispiel keinen Dreck sehen kannst. Gibt es keine vertraglichen Pflichten, dann kann der Vermieter dich auch zu nichts verpflichten. jede Änderung des Mietvertrages durch Zusätze bezüglich Hausordnung sind durch dich genehmigungspflichtig. Selbst im Kanon der Nebenkosten können dir keine Kosten für Hausreinigung nachträglich auferlegt werden. Das muss der Vermieter selbst machen oder bezahlen. Deine mündliche Absprache mit dem Vermieter wurde ja nicht von Zeugen protokolliert und zudem wurde nichts Konkretes vereinbart. Ja, und noch etwas: Schlosswechsel sofort ausführen, altes Schloss und Schlüssel bis zur Wohnungsübergabe bei Auszug bewahren.

@Gerhart

Vielen Dank für deinen Kommentar!!! Das Problem ist eben nur, daß genau dieser Mietvertrag, der ja der Beweis wäre, das keine Hausordnung vereinbart wurde (nach bzw. während dieser Auseinandersetzungen über die Hausordnung "verschwunden" ist.) Ich hatte mir aufgrund dieser ganzen Auseinandersetzungen den Mietvertrag sehr genau durchgelesen und auf dem Wohnzimmerbeistelltisch (also recht gut sichtbar) abgelegt.

@Karebi

Vielen Dank für deine Wahl zur hilfreichsten Antwort meines Beitrages. Mutmaßen wir weiter - Der Vermieter möge in Besitz des Wohnungsschlüssels sich Zugang zu deinem Wohnzimmer verschafft haben und den liegengebliebenen Mietvertrag (dein Exemplar) entwendet haben. Nun könnte er ja behaupten, es gäbe keinen schriftlichen Mietvertrag, nachdem du ihn freundlich um eine Kopie des Vertrages vom xx.xx.20xx gebeten hattest. Du hast den Nachweis der Mietzahlungen und 3 Zeugen, dass du die Wohnung in Besitz genommen hast, also seit xx.xx.20xx bewohnst, dann gilt ein mündlicher Mietvertrag, der dem BGB in allen Punkten folgt, Nebenkostgenabrechnungen kann es in Zukunft nicht mehr geben, weil deine Mietzahlung sich als Inklusivmiete darstellen würde, der Vermieter kann dadurch keine Kosten nachfordern aber auch nicht zurückzahlen. Da im BGB eine Hausordnung als Bestandteil des MV nicht vorgeschrieben ist, gibt es sie also auch nicht. Worüber willst du dich noch mit deinem Vermieter streiten? Genieße dein Leben, solange der Vermieter nicht auf die Idee kommt dich aus der Wohnung zu kündigen, falls das Haus ein Zweifamilienhaus ist. Wohnen mehr als 2 Parteien im Haus, ist alles paletti. MfG

@Gerhart

Super, dein Kommentar war eine echte Hilfe für mich. Nochmals vielen, vielen Dank!

@Karebi

Heute haben die Vermieter mir eine vom Deutschen Mieterbund ausgedruckte Hausordnung in den Briefkasten getan, mit dem Hinweis, dass die durchgeführte Hausordnung ab sofort mit Unterschrift zu dokumentieren sei, da ansonsten Konsequenzen drohen würden. Außerdem hätte ich meinen Keller zu räumen bis zum 1.7. 2012, da dieser kein Bestandteil des Mietvertrages wäre. Der Keller war ein mündliches Zugeständnis des Vermieters. Ist diese Hausordnung, die sie aus dem Internet ausgedruckt haben und der ich nicht zugestimmt habe rechtlich gültig und muss ich meinen Keller wirklich bis zum 1.7.2012 räumen?

@Karebi

Nachdem die Vermieter auf deine Zustimmung zur nicht vorhandenen Hausordnung im Mietvertrag bisher verzichten mussten, gehen sie zum Angriff über, indem "Konsequenzen" angedroht werden. Straftatsbestand der Nötigung ist erfüllt, weil im Hinweis neben der gedruckten Hausordnung diese Drohung als Beweis mit beigestellt wurde. Lass dich auf keinen Fall einschüchtern und verwahre diesen schriftlichen Hinweis gut. Hast du das Wohnungsschloss mit Sicherheitszylinder gewechselt? Picking bei normalen Schlössern ist mit etwas Geschick ziemlich leicht. Auch ich wollte einst eine neue Hausordnung bei meinen Mietern durchsetzen und habe keinen Erfolg gehabt. Mein Anwalt hat mich noch rechtzeitig zurück gepfiffen. Interessant ist, dass die Vermieter eine Hausordnung des DMB an dich geben, dass soll wohl mieterkonform aussehen, hat aber keinerlei Rechtskraft. Die Kellersache ist etwas schwieriger. Wenn im Mietvertrag unter dem § Mietsache nur die Mietwohnung mit einer Nutzfläche von xxm² aufgeführt ist und keinerlei Angaben zu Nebengelass, Abstellraum, Kellerabteil oder Kellernutzung und Bodenraum stehen, kannst du dich nicht auf eine mündliche Vereinbarung berufen, weil ja ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt. Dort kann auch vereinbart sein, dass Nebenabreden und Änderungen nur in schriftlicher Form gelten sollen. Hast du denn eine Kopie von deinen Vermietern gefordert? Solltest du diese Kopie bekommen, kann keine Hausordnung nun plötzlich als Bestandteil auftauchen, weil die Vermieter dir nun eine HO in den Briefkasten gesteckt haben.

@Gerhart

Herzlichen Dank für deine Antwort! Bisher habe ich das Schloss noch nicht austauschen lassen. Ich hatte eigentlich vor, so bald wie möglich hier auszuziehen, weil die Hausordnung im Grunde nur der berühmte Tropfen ist, der das Fass zum Überlaufen bringt.( Die Heizung funktionierte die beiden Winter, in denen ich hier wohnte nur sporadisch, warmes Wasser gibt es nur morgens, wenn der Vermieter es selbst braucht, im Garten wird laut über mich gelästert,......).Aus all diesen Gründen bin ich in den Mieterverein eingetreten, ich hatte allerdings nach Fristablauf -dummerweise- gekündigt, weil ich umziehen wollte. Aber nun bin ich aufgrund eines beruflichen Wechsels gezwungen, eigentlich noch bis zu Herbst hier zu bleiben. Allerdings - wenn diese ständigen Schikanen nicht aufhören, bin ich gezwungen jetzt doch noch zu handeln, vielleicht wieder in den Mieterverein einzutreten und mir dort Rechtsbeistand zu suchen. Eine beglaubigte Kopie des Mietvertrages versuche ich vorher noch vom Vermieter zu bekommen. Denkst du, dass er nachträglich eine Hausordnung einfach beifügen bzw. dazuheften könnte?

@Karebi

Solltest du den Mietvertrag in Kopie bekommen, dann kann die Hausordnung nicht ohne Spuren eingeheftet werden, weil zwischen deine Unterschrift und den Text des MV keine HO passt. Anheften geht auch nicht, dann ist deine Unterschrift nicht unter der Hausordnung. Trotzdem gut aufpassen, weil du ja schon schriebest, dass keine Hausordnung mit dem Mietvertrag als Gesamtdokument übergeben wurde.

@Gerhart

o.k., ich werde aufpassen. Du hast mir wirklich weitergeholfen mit deinen Antworten, vielen Dank für deine Zeit und Bemühungen!!!!

Regel Nr. 1 bei Einzug in eine neue Wohnung:

Wohnungstürschloß austauschen

Lieber einen Schlüssel mehr am Bund, aber Gewißheit dass nur Leute reinkommen welchen ich einen Schlüssel gegeben habe.

Da ein Vermieter einen Hausfriedensbruch begeht, wenn er die Wohnung ohne Wissen und Zustimmung des Mieters betritt, ist ein solcher Aufwand doch völlig unnötig. Das Geld kann man sich wirklich sparen. Wechselt Du dann auch die Schlösser aller Türen innerhalb der Wohnung? Dann brauchst Du ja für die neuen Schlüssel schon einen Kleintransporter. Und ich möchte z.B. nicht, daß mein Nachbar in meine Wohnung kommt, ohne daß ich davon weiß. Einen Schlüssel hat er nur für den Fall, daß ich beim Gassigehen mit dem Hund meinen schlüssel mal vergesse.

@NicolasChamfort

unnötig finde ich es nicht. wer soll es herraus bekommen wenn der vermieter meine wohnung betritt?. natürlich wechselt man die schlösser. und warum innerhalb der wohung? wenn die wohnungstür nicht mehr geöffnet werden kann dann reicht das doch.

@NicolasChamfort

Das der Vermieter in deiner Abwesenheit in deiner Wohnung war mußt du erstmal nachweisen. Ohne unabhängige (Augen)zeugen wirst du das nicht können. Wieso soll ich die Schlösser in der Wohnung austauschen, wenn ich das Türschloß getauscht habe? Mir geht es in erster Linie garnicht um den Vermieter, sondern darum, daß niemand weiß wie viele Schlüssel evtl. durch den / die Vormieter nachgemacht wurden. Leider gibt es doch ziemlich viele Leute mit entsprechender krimineller Energie. Und komm jetzt bitte nicht mit das geht nicht wg. Schließanlage oder dgl. Es findet sich immer ein Schlüsseldienst der es trotzdem macht.

dem muss ich wiedersprechen

REGEL NR. 1 ziehe nie in eine Wohnung wo der Vermieter im selben Haus wohnt das gibt immer stress

In meinem Mietvertrag war bezüglich Hausordnung nichts geregelt. Jedoch ist dieser verschwunden.

Was denn nun, der Mietvertrag oder die Regelung zur Hausordnung?

Hausordnungen haben den Zweck, ein möglichst reibungsloses Zusammenleben aller Hausbewohner zu gewährleisten. Manche Hausordnungen passen auf ein DIN-A4-Blatt. Andere stellen ein umfassendes Regelwerk dar, das fast die Länge des Mietvertrags erreicht.

Selbstverständlich kann auch völlig auf ein schriftliches Regelwerk verzichtet werden, wenn alle Wohnparteien sich auf ein vernünftiges miteinander verständigen.

Einen Schlüssel darf der Vermieter nur dann zurückbehalten, wenn dies mit dem Mieter auch so vereinbart wurde. Da nun Ihr Mietvertrag nicht mehr auffindbar ist, können Sie nun auch nicht schlüssig beweisen, dass keine Vereinbarung zur Hausordnung oder zumindest der Verweis darauf im MV vorhanden waren. Sie vermuten es nur, das aber reicht nicht aus. Grundsätzlich hat sich jeder Mieter an die wirksamen Regelungen der Hausordnung zu halten. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Putzplan willkürlich aufgestellt wurde. Eine gewisse Regelmäßigkeit wird er wohl haben. Wenn Sie sich mit dieser Regelung benachteiligt fühlen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter suchen. MfG

so ein putzplan ist üblich, so lange jeder in regelmäßigen abständen mal dran ist.

das dein vermieter zugang zu deiner wohung hat....ja warum tauscht du nicht das schloss aus?

das ist schnell gemacht, und bei auszug wird das alte wieder eingesetzt.