Welche Nachweise muss ein selbständiger seinem Vermieter vorlegen?

6 Antworten

Ein Selbständiger muss die Nachweise vorlegen, die der Vermieter verlangt.

Vermieter lassen sich manchmal folgende Belege zeigen:

Bilanzen, BWA, Einnahme/Ausgabenüberschußrechnung, Steuerbescheide - z.B. der letzen 3 Jahre.

Vorlegen muß ein Mieter nichts; zur Erlangung eines Mietvertragsabschlusses wäre es in aller Regel aber recht hilfreich, Vorgenanntes zu präsentieren!

Das wird dir der potentielle Vermieter wohl sagen. Ein Gesetz darüber, welche Nachweise du bringen musst, gibt es ja nicht. Schufa-Auskunft wäre möglich.

Ich vermute, daß er den letzten Einkommensteuerbescheid verlangen könnte, analog zur freiwilligen Sozialversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse.

Würde ein Vermieter das von mir verlangen, würde ich ihm anheimstellen, seine Hütte zuzumauern und mich gleichzeitig empfehlen.

die Nachweise, die der Vermieter sehen will.

Ich mußte gar keine vorlegen.