Mietvertrag KFZ-Stellplatz dubiose Klauseln zulässig? Verstoß gegen Datenschutz?
Als Mieter einer Wohnung habe ich die Möglichkeit ebenfalls einen Garagenstellplatz für mein Auto anzumieten.
Folgende Klauseln finde ich fragwürdig:
1. Klausel: "Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende von beiden Parteien gekündigt werden...."
Frage: Wenn zum Quartalsanfang gekündigt wird, dann habe ich den Stellplatz noch 6 Monate an der Backe, richtig??? Ist das zulässig???
2. Klausel: Der Vermieter vermietet an den Mieter den Tiefgaragenstellplatz Nr. XX für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für die Entwendung, Brand oder Beschädigungen der untergestellten Fahrzeuge....
Frage: Darf der Vermieter die Haftung ausschließen? Muss der Vermieter nicht die Garage versichern?
3. Klausel: Der Mieter ist verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Dauer des Mietverhältnisses polizeilich anzumelden und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermieterin ist berechtigt, von dem Mieter einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu fordern......Sobald sich das Kennzeichen oder die Automarke ändert, ist der Mieter verpflichtet, dies der Vermieterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Frage: Also diese Klause finde ich heftig! Einerseit entbindet sich der Vermieter von der Haftung, andererseits will er alles über mein Auto wissen! Darf der Vermieter das??? Ah so, hätte ich ganz vergessen. Die Vermieterin möchte noch eine Kopie des Fahrzeugscheins haben. Ich meine, wäre die Garage versichert, würde ich es verstehen, aber wenn der Vermieter für nichts haften will, wozu braucht sie die ganzen Informationen/Unterlagen? Hat das überhaupt Einklang mit dem Datenschutzgesetzt??
Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!
Gruß
4 Antworten
Frage: Wenn zum Quartalsanfang gekündigt wird, dann habe ich den Stellplatz noch 6 Monate an der Backe, richtig??? Ist das zulässig???
Kündigungsfrist von 3 Monaten ist die höchstmögliche, welche das BGB vorsieht. Die Klausel ist also sauber.
Darf der Vermieter die Haftung ausschließen? Muss der Vermieter nicht die Garage versichern?
Na klar. Der Vermieter haftet nicht für Schäden die dir durch Dritte entstehen. Nur wenn er selbst deinen Wagen fahrlässig beschädigt, diese Haftung kann er nicht ausschließen.
Also diese Klause finde ich heftig!
Der erste Teil ist in Ordnung so. Das Auto muss angemeldet sein. Zur ordnungsgemäßgen Anmeldung eines Fahrzeugs gehört die Zulassung (Nummernschild) und die KFZ-Haftpflicht.
kevin1905 und imager haben Dir schon gut und ausreichend geantwortet.
Hier noch zur Ergänzung: Wenn der Vermieter schuld ist, dass Dein Auto bei einem Brand zerstört wird, kann sich niemals von der Haftung befreien. Ist in einem Schadensfall der Schaden durch die Gebäudehaftplfichtversicherung des Vermieters abgedeckt, stört die Klausel auch nicht. Handelt es sich aber um sonstige Ursachen z. B. Brand von anderem Kfz verursacht oder höhere Gewalt, die nicht versichert ist usw., kann der Vermieter keine pauschale Haftung übernehmen in dem Sinne, dass der haften muss, dem die Garage gehört, in der das Fahrzeug abgestellt war. Deshalb der Haftungsausschluss.
Der Vermieter will jederzeit wissen, ob das richtige Auto auf dem richtigen Platz steht. Das kann er nur, wenn er von Dir entsprechend informiert wird.
Hat das überhaupt Einklang mit dem Datenschutzgesetzt??
Gehts noch? Das sind ausnahmslos im Zusammenhang der Vermietung stehende Daten, die aber auch garnichts mit Datenschutz zu tun haben :-O
Selbstverständlich darf die Vermieterin nur auf Mieter zugelassene Fahrzeuge untergestellt verlangen, keine abgemeldeten Schrauberautos hinnehmen oder Untervermietung dulden, eine ordentliche Kündigungsfrist zum Quartalsende vereinbaren und haftet - wie bei deiner Wohnung - nicht für deren Inhalt, den du selbst zu versichern hast :-O
Im Übrigen herrscht Angebots- und Vertragsfreiheit - du musst ja nicht mieten :-)
G imager761
wenn du solche simplen und juristisch völlig einwandfreien klauseln in einem vertrag als verstoß gegen den datenschutz ansiehst, dann solltest du lieber den ganzen tag vermummt rumlaufen, damit niemand dein gesicht sieht und damit in dein persönlichkeitsrecht eindringt.
niemand zwingt dich doch, diesen mietvertrag zu unterschreiben und der vermieter will einfach auf nummer sicher gehen, so simpel ist das. oder glaubst du, dass er deine fahrzeugdaten an kriminelle verkauft, die damit eine doublette deines autos für den nächsten bankraub machen wollen???