Abschreibung an ETW welche Monate möglich?

3 Antworten

Die AfA erfolgt hier nicht zeitanteilig, sondern jahresbezogen. Du kannst also die Jahres-AfA in voller Höhe für das Jahr der Bezugsfertigstellung ansetzen.

Ergänzung: Das scheinen die FA teilweise unterschiedlich zu handhaben. Manche bestehen wohl auf zeitanteiliger Abschreibung für das Jahr der Bezugsfertigstellung.

dennistadeu 
Fragesteller
 08.03.2022, 15:24

Und wie komme ich genau auf den Anteil Grund und Boden oder gibt es Pauschalwerte dafür ?

FordPrefect  08.03.2022, 15:25
@dennistadeu

Das erklärt dir dein freundlicher StB, oder du wendest dich z.B.an den zuständigen Gutachterausschuss.

dennistadeu 
Fragesteller
 08.03.2022, 15:28
@FordPrefect

Bekommt man sowas nicht auf eigene Faust hin einen Richtwert zu bekommen? Ich meine ich bin mit allem durch was die Steuererklärung angeht und für diese eine Aussage jetzt zum Steuerberater zu rennen ist für mich nun etwas ärgerlich. (ohne jemanden jetzt anzugreifen).

FordPrefect  08.03.2022, 15:30
@dennistadeu
Bekommt man sowas nicht auf eigene Faust hin einen Richtwert zu bekommen?

Nein. Das FA will den Wert der Immobilie ohne Grundwert. Und der variiert je nach Lage und Kommune. Dafür genau gibt es die Gutachterausschüsse.

kegus  08.03.2022, 20:12
@dennistadeu

bestenfalls steht der im Kaufvertrag, wenn nicht, hilft nur eine schätzungsweise Aufteilung über die Bodenrichtwerte

kegus  08.03.2022, 20:33

jahresbezogen gilt für die degressive AfA, für die lineare prt

Nachdem § 7 Abs. 1 EStG allgemeingültige Regelungen für die AfA enthält und Abs. 1 Satz 4 für die degressive Gebäude-AfA nach Abs. 5 explizit ausgeschlossen wird (Abs. 5 Satz 3), nicht jedoch nach Abs. 4 ausgeschlossen wird, gilt für die lineare Gebäude-AfA die zeitanteilige Abschreibung im Jahr der Anschaffung.

Maßgebend ist bei Kauf der Übergang Nutzen und Lasten bzw. bei Herstellung der Zeitpunkt der Fertigstellung (Bauabnahme). Wenn dieses Datum der 31.8. ist, kann für August AfA beansprucht werden, denn es heißt "vermindert sich ... um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht". Wegen eines Monats wird das FA aber vermutlich kaum ein Problem daraus machen.

Gratuliere,

meine FA sagen, abschreiben geht nur, wenn auch Mietverträge/Mieteinnahmen vorhanden sind.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
dennistadeu 
Fragesteller
 08.03.2022, 15:20

Ja Mieter sind drinne.

schleudermaxe  08.03.2022, 15:24
@dennistadeu

Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung darf die lineare Gebäude-AfA nur pro rata temporis (zeitanteilig) abgesetzt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Lese ich, es gibt auch anderslautende Urteile, die vom Wahlrecht sprechen. Wichtig ist m.E., es darf nichts wegfallen!