Abschreibung an ETW welche Monate möglich?
Hallo, habe mir letztes Jahr eine Eigentumswohnung zur Vermietung angeschafft.
Anschaffungsdatum: 18.3.21
Fertigstellungsdatum: 31.08.21
Nachdem ich für die Steuererklärung alles fertig machen will und gerade beim Thema "Abschreibung" bin, welche Monate kann ich noch abschreiben? Zählt der August noch dazu oder nur September bis Dezember ?
Dennis
3 Antworten
Die AfA erfolgt hier nicht zeitanteilig, sondern jahresbezogen. Du kannst also die Jahres-AfA in voller Höhe für das Jahr der Bezugsfertigstellung ansetzen.
Ergänzung: Das scheinen die FA teilweise unterschiedlich zu handhaben. Manche bestehen wohl auf zeitanteiliger Abschreibung für das Jahr der Bezugsfertigstellung.
Das erklärt dir dein freundlicher StB, oder du wendest dich z.B.an den zuständigen Gutachterausschuss.
Bekommt man sowas nicht auf eigene Faust hin einen Richtwert zu bekommen? Ich meine ich bin mit allem durch was die Steuererklärung angeht und für diese eine Aussage jetzt zum Steuerberater zu rennen ist für mich nun etwas ärgerlich. (ohne jemanden jetzt anzugreifen).
Bekommt man sowas nicht auf eigene Faust hin einen Richtwert zu bekommen?
Nein. Das FA will den Wert der Immobilie ohne Grundwert. Und der variiert je nach Lage und Kommune. Dafür genau gibt es die Gutachterausschüsse.
bestenfalls steht der im Kaufvertrag, wenn nicht, hilft nur eine schätzungsweise Aufteilung über die Bodenrichtwerte
bei uns stehen die Richtwerte sogar im Stadtplan, aber vielleicht hilft Dir das hier weiter https://www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/?lang=de
das nutzen auch die FÄ
jahresbezogen gilt für die degressive AfA, für die lineare prt
Nachdem § 7 Abs. 1 EStG allgemeingültige Regelungen für die AfA enthält und Abs. 1 Satz 4 für die degressive Gebäude-AfA nach Abs. 5 explizit ausgeschlossen wird (Abs. 5 Satz 3), nicht jedoch nach Abs. 4 ausgeschlossen wird, gilt für die lineare Gebäude-AfA die zeitanteilige Abschreibung im Jahr der Anschaffung.
Maßgebend ist bei Kauf der Übergang Nutzen und Lasten bzw. bei Herstellung der Zeitpunkt der Fertigstellung (Bauabnahme). Wenn dieses Datum der 31.8. ist, kann für August AfA beansprucht werden, denn es heißt "vermindert sich ... um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht". Wegen eines Monats wird das FA aber vermutlich kaum ein Problem daraus machen.
Gratuliere,
meine FA sagen, abschreiben geht nur, wenn auch Mietverträge/Mieteinnahmen vorhanden sind.
Viel Glück.
Ja Mieter sind drinne.
Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung darf die lineare Gebäude-AfA nur pro rata temporis (zeitanteilig) abgesetzt werden (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG).
Lese ich, es gibt auch anderslautende Urteile, die vom Wahlrecht sprechen. Wichtig ist m.E., es darf nichts wegfallen!
Und wie komme ich genau auf den Anteil Grund und Boden oder gibt es Pauschalwerte dafür ?