Kauf einer Mietwohnung - danach Eigennutzung - welche Kosten sind absetzbar?

3 Antworten

Zu den steuerlichen Sachen kann ich Dir leider nichts sagen.

Aber zu den Mietrechtlichen.

Zunächst einmal mußt Du den Mietvertrag "mitkaufen", sprich unverändert mit dem Mieter fortsetzen.

Als Vermieter agieren, u. a. dem Mieter kündigen, darfst Du erst wenn Du als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist. Das kann bis zu ca. 3 Monate nach Abschluß des Kaufvertrages dauern.

und binnen 1-6 Monaten selbst einziehen.

Und da gehts los. Die minimale Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt 3 Monate. Ab Wohndauer 5 Jahre 6 und ab 8 Jahre 9 Monate.

Hast Du dann wegen Eigenbedarf gekündigt, ist noch lange nicht Sicher das der Mieter auch wirklich auszieht. Außer Du versüßt ihm den Auszug;-)

Wenn der Mieter der Kündigung widerspricht oder einfach nicht auszieht wirst Du klagen müssen. Und das kann dauern. Ob die Klage zu Deinen oder Gunsten des Mieters ausgeht ...

Dann wäre auch noch zu prüfen ob die Wohnung evtl. erst während der Vertragsdauer des Mieters in eine ETW ungewandelt und dann verkauft wurde. Dann könnte evtl. noch die Kündigungssperrfrist wegen Eigenbedarf gelten. Je nach Bundesland 3 - 10 Jahre.

Willst Du immer noch eine vermietete ETW kaufen?;-)

Hier Infos zur Eigenbedarfskündigung http://www.rae-hoss.de/51015495fd0dabd01/51015496900ea7209/index.htm

Hallo, die Problematik mit der Eigenkündigung ist mir bekannt, aber der Mieter will aber auch raus. Mir gings nur darum ob ich noch etwas von den Kosten absetzen kann, falls der Mieter wirklich kurzfristig nach dem Kauf auszieht. Die Abschreibung etc wird kaum etwas bringen (2% auf 50 Jahre), aber zumindest die Werbungskosten für den Notar etc kann ich sonst ja voll ansetzen. Nur geht das wenn der Mieter kurz nach dem Kauf auszieht, und ich selbst ein? oder wird das dann nicht anerkannt, und wie der Kauf einer leeren Wohnung zum Eigenbedarf angesehen? Gruß

Während der Vermietungsphase sind die Kosten wie Abschreibung, Zinsen usw. abziehbar, denn Du erzielst Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Ab Eigennutzung gibt es diese Möglichkeit nicht mehr, und zwar unabhängig davon, wie lange die Wohnung vorher vermietet war. Du kannst dann aber in einem bestimmten Umfang Steuerermäßigungen für Haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Einige Beträge werden sich aus den Abrechnungen des Hausverwalters ergeben, und andere Kosten für Handwerker bezahlst Du möglicherweise selbst (Voraussetzung: Offizielle Rechnung mit Ausweis der Lohnkosten und Überweiszung des Betrages; bei Barzahlung keine Anerkennung durch das Finanzamt