Wie berechne ich die Abschreibung für einen PKW, wenn dieser älter als 8 Jahre ist?

4 Antworten

Das KFZ wird nicht global abgeschrieben, sondern nur aus dem Blickwinkel des Unternehmens, das es aktuell besitzt. Wird es veräußert, so bildet es für den Erwerber ein erneut abschreibungsfähiges KFZ.

Wenn wir gebrauchte Maschinen kaufen, dann müssen wir sie in der Bilanz aktivieren (wenn oberhalb GWG), egal, wie es beim Vorbesitzer aussieht.

Pkw's haben lt. amtlicher Afa-Tabelle eine Nutzungsdauer von 6 Jahren ...

das Fahrzeug kann auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Betriebes abgeschrieben werden (ich kenne Betriebe, die haben Pkw's tatsächlich länger als 8 Jahre ....)

du kannst von einer beliebigen Nutzungsdauer bei dir im Gewerbe ausgehen.

die Abschreibung ist pro rata temporis (=zeitanteilig) zu erfassen, also in 2016 nur der Dezember

Wieso hast du keinen Steuerberater, mit dem du sowas besprichst? Das wird doch viel zu teuer ohne professionelle Beratung!