Steuererklärung - Eigentumswohnung ab wann Eigennutzung?

3 Antworten

warum willst du dich in der whg. anmelden, wenn du weder jetzt noch später dort wohnst?

natürlich kannst/musst du z.b. Strom/ Heizung jetzt schon anmelden, schließlich braucht man das ja für eine Renovierung. Nicht, dass dir auf einmal der Saft ausgeht...

Das Ganze läuft dann unter ´Leerstand´, und das Objekt bleibt die ganze Zeit der Vermietung vorbehalten, egal, wie lange es leer steht.

Für das Finanzamt ist relevant, wieviele Mieteinnahmen du hast. Diese werden dann den Gesamt-Ausgaben gegenübergestellt. Dazu zählen bei den Anschaffungskosten aber nur die Zinsen, wenn du ein Darlehen aufgenommen hast! Wenn du cash bezahlt hast oder ggf. die Tilgung ist dein Privatvergnügen und kann nicht abgesetzt werden (Eigentum wird nicht abgesetzt). Die Grunderwerbssteuer kannst du auch nicht absetzen, da man generell Steuern nicht nochmal von der Steuer absetzen kann.

Es kommt auf die spätere Verwendung der Immobilie an. Du kannst Kosten dann sofort im Jahr der Bezahlung absetzen, wenn die Whg. vermietet wird/werden soll.

Abschreibungen aus Anschaffungs- und Nebenkosten (Kaufpreis, Grunderwerbsteuer etc.) können auch sofort geltend gemacht werden, da die Wohnung ja schon fertiggestellt und du nur noch Renovierungsmaßnahmen geltend machst.

Wenn du die Wohnung aber später doch selbst nutzt, wird das Finanzamt die entstandenen Verluste rückwirkend streichen (Vorbehaltsfeststellung).

Eigennutzung wird im Normalfall nicht unterstellt. Du kannst es sicher argumentieren, dass du Vermietungsabsicht hast. Wird ja nicht schwer sein.

Liebe Grüße und fröhliches handwerken

Ana

bullsxhot 
Fragesteller
 08.01.2018, 07:51

Vielen lieben dank für die Antwort! Meinst du das geht, wenn ich auf dem Papier dort gemeldet wäre für die Zeit der Renovierung (mit Meldebescheinigung) aber die Absicht habe das Objekt nach den Arbeiten zu vermieten.

AnaHauser  08.01.2018, 09:52
@bullsxhot

Das musst du dem Finanzamt erläutern, warum du dort gemeldet bist. Du wirst ja vielleicht auch einen anderen Wohnsitz als eine Baustelle haben. Gerade bei Neuanschaffung könnte das Finanzamt bei der Stadt anfragen (wenn rechtlich möglich).

Sammel die Belege. Im Zweifel musst du die Einkünfteerzielungsabsicht nachweisen damit die Kosten anerkannt werden.

bullsxhot 
Fragesteller
 07.01.2018, 23:47

Was meinst du mit Belege sammeln? Meinst du die Belege vom Baumarkt (Material, Arbeitskosten)?