Was ist das Datum der Anschaffung einer Mietwohnung, die verspätet fertiggestellt wurde

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Hast Du einen Kaufvertrag für die Wohnung oder einen Werkvertrag über die Errichtung einer Wohnung. Bei einem Kaufvertrag ist das Datum der notariellen Urkunde maßgebend, bei einem Werkvertrag das Datum der Fertigstellung. Das ist hier aber unwichtig. Die Abschreibung kannst Du erst ab Fertigstellung (Bezugsfertigkeit) in Anspruch nehmen. Das Datum der Anschaffung ist nur wichtig für die Frage, welche Abschreibungsmöglichkeiten Du ab dem Jahr der Fertigstellung in Anspruch nehmen kannst. Für 2011 hast Du nach Deinen Angaben nur die Möglichkeit, die Zinsen geltend zu machen. Dafür hast Du aber auch keine Mieteinnahmen zu versteuern.

pemischer 
Fragesteller
 22.11.2012, 12:03

Hallo,

und danke! Ich habe einen Kaufvertrag, mit einer notariellen Urkunde ("Bauträgerkaufvertrag"). Ich habe es nicht verstanden: macht das einen Unterschied oder nicht? Die Bezugsfertigkeit ist erst jetzt gegeben (mit 1 Jahr Verspätung).

Mich interessiert für meine Steuererklärung, was ich alles geltend machen kann. Du sagst also, dass ich für das Jahr 2011 keine Abschreibungen vornehmen kann, nur die Finanzierungskosten (Bereitstellungszinsen) absetzen kann?

Dann kommt gleich die Frage: kann ich die entgangene Abschreibung vom Bauträger verlangen? Mir entgeht ja die Abschreibung für 2011?

Danke, Peter

Helefant  22.11.2012, 19:53
@pemischer

Nein, Dir entgeht keine Abschreibung. Du fängst halt ein Jahr später mit der Abschreibung an und kannst dafür ein Jahr länger abschreiben.

Helmuthk  22.11.2012, 20:57
@Helefant

Dir entgeht keine Abschreibung. Sie beginnt ein Jahr später und läuft dann ein Jahr länger. Der Abschreibungszeitaum ist unverändert. Die Frage ist nur, ob Dir ein Fertigstellungstermin zugesagt war. Dann könntest Du möglicherweise Schadensersatz für die Zinsen aus dem Zwischenkredit für die Zeit verlangen die zwischen Zusage und tatsächlicher Fertigstellung liegt.

pemischer 
Fragesteller
 23.11.2012, 08:24
@Helmuthk

Danke euch beiden,

mir entgeht schon ein Jahr, weil ich nur linear (50 Jahre) abschreiben kann und soviel zeit habe ich nimmer :-(. Außerdem kommt dann der Ruhestand und dann kann man nicht mehr so gut abschreiben.

Aber die Frage war ja, ob ich schon 2011 was abschreiben kann und ihr sagt mir, dass das nicht der Fall ist. Sehr Schade.

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß, Peter

pickmycotton  23.11.2012, 09:51
@pemischer

mein gott, die abschreibung ist doch ein ausgleich dafür, dass dein haus altert und weniger wert wird

wie willst du denn was abschreiben, was noch gar nicht erstellt ist?

dir entgeht die abschreibung, aber dafür hast du auch ein jahr noch keine reparaturen und wertverlust

freu dich doch.^.

pemischer 
Fragesteller
 25.11.2012, 12:21
@pickmycotton

So kann man es auch sehen, sicher.

Danke, Peter

Helmuthk  31.10.2015, 16:07

Danke für den Stern Helmuthk

Ich denke Anschaffung heißt nicht "in betrieb nehmen". Sondern die Kaufabwicklung müsste das sein. Also Bezahlung/Rechnung/Grundbucheintrag

pemischer 
Fragesteller
 22.11.2012, 11:19

Danke für deine Antwort. Ich bin deswegen unsicher, weil es anderswo eben um den Übergang von Nutzen und Lasten die Rede ist und davon das dies erst bei der "Übergabe" erfolgt. Und die "Übergabe" war ja verspätet.

Gruß, Peter