Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung "einheitliche und gesonderte Feststellung"

2 Antworten

du solltest dir ein Steuerprogramm zulegen - aus meiner Sicht ist das umfassendste das der "akademischen Arbeitsgemeinschaft" - weil Steuerprobleme auch Kinder kriegen

Das reine prozentuale Aufteilen von Kosten und Erlösen ist formal falsch. Dafür gibt es in der ESt-Erklärung eben die genannte "Einheitliche und gesonderte Feststellung", (Anlage FB und FE1). Die kann man entweder von Hand ausfüllen (Download über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung, https://www.formulare-bfinv.de/ ), oder (dringend anzuraten) über ein geegnetes komfortables Steuerprogramm. tax professional macht das z.B., um nur eines zu nennen.