abrechnung von randstad.....ohje :(

2 Antworten

Die Leihbude darf Dir grundsätzlich ohne Dein Einverständnis gar nichts vom Arbeitszeitkonto oder vom Urlaub abziehen.

Wenn Dich der Betrieb nach frühzeitig nach hause schickt, ist es nicht Dein Problem. Du bekommst die Stunden bezahlt, die Du tatsächlich gearbeitet hast. Den Rest müssen die mit der Leihbude klären. Aber einfach Urlaub abziehen geht gar nicht.

Dein Vertrag lautet auf 25 Wochenstunden. Die bekommst du bezahlt. Alles darüber hinaus geht aufs Arbeitszeitkonto. So weit passt alles. Aber in den 7,5 Stunden, die Dich der Kunde bucht, ist auch eine Pause enthalten und die darf Dir die Leihbude nicht abziehen. Die verdienen an diesen 0,25 Stunden Sie lassen es sich vom Kunden bezahlen und dann ziehen sie es Dir ab. Das ist nicht rechtens. Rede mal mit der Firma, in der Du eingesetzt wirst. Die wollen ja sicher auch nicht für Zeiten bezahlen, in denen Du gar nicht arbeitest. Vielleicht setzen sie das dann auf 7,25 Stunden.

Wenn plötzlich eine Schicht ausfällt, ist es auch nicht Dein Problem. Dann muss die Leihbude eben zusehen, dass sie Dich woanders unterbringt oder den Lohn als Sicherheitsleistung verrechnen. Das ist deren Risiko. Einfach so Freitzeit abziehen ist nicht zulässig - wird aber immer wieder von dieser Zuhälterbande gemacht.

Randstad ist sowieso eine der Firmen, die ich für Verbrecher halte. Die wollten mich schonmal ohne Vertrag und Einsatzanweisung zur Arbeit schicken, nachdem ich mich dort vorgestellt hatte. "Den Vertrag machen wir übermorgen, aber heute gehen Sie erst mal arbeiten." Natürlich bin ich nicht arbeiten gegangen und habe auf den fehlenden Versicherungsschutz hingewiesen und gesagt: Erst Vertrag, dann Arbeit. Ich habe nie wieder von denen gehört und auch die Arbeitsagentur hat mir recht gegeben. ;-)

Alles, was Du an Wochenstunden mehr als 30 Std. machst, fallen Überstundenprozente an. Um das klar zu beantworten, muss man Deinen Arbeitsvertrag, die Auflistung der Stunden und die Abrechnung sehen. ( Ich habe 10 Jahre die Abrechnungen bei Zeitarbeitsfirmen gemacht). Es gibt im Lohnabrechnungsprogramm einen Button "Wartezeit". Frag doch mal gezielt danach. Der ist gedacht für solche Tage oder Stunden, wenn Du zu Hause bist, weil der Auftrag fehlt oder der Kunde Dich für bestimmte Tage nicht braucht, Du aber auf Deine Mindeststunden kommst. Bin gespannt, was Ranstad sagt. Urlaubsverrechnung ist ungesetzlich, ebenso die Wegnahme von Guthabenstunden, egal, was Dein Arbeitsvertrag aussagt.

´Moin,

Klar gibts den Button "Wartezeit".

Das weis auch der Disponent der Zuhälterbude sehr genau.

Es geht offensichtlich nur darum solche Ausfallzeiten nicht zu bezahlen.