Abmahnung wegen Spaß?

11 Antworten

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im Grunde kann dich dein Chef nicht Abmahnen, weil du in Facebook "rumgealbert" hast. Das sollte deinen Chef "eigentlich" nicht Interesieren ist also kein Abmahnungsgrund. Währe auch kein Kündigungsgrund falls du das wissen möchtest.

DerHans  02.06.2011, 19:10

Wer während der Arbeitszeit im Internet "rumalbert" kann sich ohne weiteres eine Abmahnung einhandeln. Schließlich wird die Arbeitszeit ja bezahlt.

Blondie1992 
Fragesteller
 23.06.2011, 18:15
@DerHans

war aber nicht in der Arbeitszeit ;) sondern im Urlaub

Blondie1992 
Fragesteller
 23.06.2011, 18:15
@DerHans

war aber nicht in der Arbeitszeit ;) sondern im Urlaub

Manche Chef sind auch bei Facebook. Einige Unternehmen sind dort sogar angemeldet. Genau kann es sein, das Arbeitskollegen bei Facebook sind (wie bei mir). Ich hüte mich immer, was ich schreibe... auch wenn ich auf Arbeit schnell in Facebook gehe. Wer weiß, wer von meinen Kollegen nicht gerade auch online ist! Man kann sich nie sicher sein.

Wenn der Chef auf Zack ist, wird er seine Mitarbeiter auf solchen Seiten ab und zu mal einen Besuch (Seite so einstellen, daß nur Freunde sie einsehen können!!!!) abstatten. Auch in Bezug auf eine (spätere) Arbeitssuche macht es immer Sinn, sich "anständig" zu verhalten. Solche Späße können Arbeitgeber überhaupt nicht leiden, denn es ist IHR Geld, was flöten geht, wenn ein MA nicht da ist.

Blondie1992 
Fragesteller
 24.05.2011, 13:31

aber sie war da... und ich hätte ihr n Arschtritt gegeben, wenn sie den Spaß ernst genommen hätte

kann ich dagegen denn nix tun? gegenangehen oder so? ich kann da doch nix für das die lieben Chefs mal wieder keimnen Spaß verstehen :(

Putte  24.05.2011, 13:26

Nein.

Tja, das habt ihr nun davon, dass ihr jeden Quark in diesem ominösen Netzwerk postet :)