Keine Lohnzahlung wegen Abmahnung in Zeitarbeitsfirma?
Hallo
Ich habe jetzt seit über einem Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet. Vor vier Wochen wurde ich von einem Kunden, bei dem ich die ganze Zeit gearbeitet habe, abgemeldet. Anschließend hat mich die Zeitarbeitsfirma "vorsichtshalber" mit 4 Wochen Frist gekündigt.
Drei Tage später hatte mich mein Disponent versucht zu erreichen, aber ich war unterwegs. Einen Tag später habe ich mich bei ihm gemeldet. Ich hatte dann noch mit meinem Disponenten wegen neuen Arbeitsschuhen unterhalten und ob ich denn nun auf Abruf bereit sein soll. Das bejahte er! Und er meinte dann noch zu mir das ich mich besser krank schreiben lassen sollte! (Er sagte noch : Das bleibt unter uns) Das hat mein Arzt aber nicht mitgemacht.
Eine knappe Woche später kam eine Abmahnung das ich mich die Woche über nicht gemeldet habe. Zu dem Zeitpunkt dachte ich noch das die sich nicht abgesprochen haben weil die Abmahnung auch von jemand anderes unterschrieben war. Eine Woche darauf kam die zweite Abmahnung das ich mich wieder nicht gemeldet habe.
Da mir das dann etwas komisch vorkam habe ich mich nun in der Firma gemeldet. Habe mich dann mit der Dame unterhalten die diese Abmahnungen geschrieben hat. Sie meinte das sie mir nicht glaubt das mein Disponent sowas zu mir gesagt hat - und mein Dismonent wäre dabei gewesen als sie die Abmahnungen fertig gemacht hat. Sie meinte dann noch das diese Zeit nicht von meinen Überstunden abgezogen wird und das ich die restlichen zwei Wochen Urlaub vom AZK machen kann. Der Disponent kommt morgen wieder und ich soll dann mit dem reden.
Mich beschleicht jetzt das Gefühl das der Disponent einfach bestreiten wird das er sowas gesagt hat. Und die Firma möchte mir für die zwei Wochen kein Geld zahlen.
Was kann ich da jetzt machen ? Sind die so im Recht und müssen nichts zahlen ??
Wäre sehr dankbar über eine schnelle Antwort weil ich ja schon morgen mit dem Dispo reden muss.
1 Antwort
Hi,
ich denke, Klagen usw bringt in deiner Situation nix.
Ich habe selber auch schon leidvoll und sehr teuer die Erfahrung machen dürfen, dass es in der gesamten Branche Zeitarbeit NUR um Betrügereien geht.
Vor Gericht heißt das:
"Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitskraft anbieten.
Im Bestreitensfall hat der AN das Anbieten der Arbeitskraft zu beweisen."
Vor Gericht reicht ein Telefonjournal, oder ein Einzelverbindungsnachweis NICHT aus.
DU musst also beweisen können, dass du dich angeboten hast.
Das geht, für die Zukunft, z.B. prima mit E-Post.
Damit kannste rechtssicher Faxe über n PC, oder Tablet per Internet versenden.
Das wird quasi bedient, wie n E-Mail Account, nur, dass man seine Sachen halt auch als Fax sensden kann.
Rechtssicher wird das dadurch, dass du dich nach der Anmeldung einmal zu Anfang persönlich bei deiner wörtlichen Post per Ausweis legitimieren musst. - Onlinebanken ohne Filialenmachen das auch so.
Da schickte dass jeden Morgen pünktlich um 8 Uhr n Schreib per Fax und evtl zusätzlich als E-Mail mit Lesebestätigung zu deiner Leihbude.
"Lieber Dispoonkel,
für heutige Einsätze stehe ich bis 10 Uhr unter der Ihnen bekannten TelNr 0815123 zur Verfügung.
Für einen späteren Einsatzbeginn, z.B. ab Morgen bin ich selbstverständlich bis 16 Uhr erreichbar."
Das reicht völlig aus.
Als Leiharbeiter solltest du dich nicht noch mehr zum Sklaven machen.
Es gibt dreiste Disponenten, die rufen ihre Leihkeulen abends um 7 Uhr an, dass die am nächsten Morgen um 6 irgendwo weit weg in der Pampa antreten sollen.