Keine Lohnzahlung wegen Abmahnung in Zeitarbeitsfirma?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

ich denke, Klagen usw bringt in deiner Situation nix.

Ich habe selber auch schon leidvoll und sehr teuer die Erfahrung machen dürfen, dass es in der gesamten Branche Zeitarbeit NUR um Betrügereien geht.

Vor Gericht heißt das:

"Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitskraft anbieten.

Im Bestreitensfall hat der AN das Anbieten der Arbeitskraft zu beweisen."

Vor Gericht reicht ein Telefonjournal, oder ein Einzelverbindungsnachweis NICHT aus.

DU musst also beweisen können, dass du dich angeboten hast.

Das geht, für die Zukunft, z.B. prima mit E-Post.

Damit kannste rechtssicher Faxe über n PC, oder Tablet per Internet versenden.

Das wird quasi bedient, wie n E-Mail Account, nur, dass man seine Sachen halt auch als Fax sensden kann.

Rechtssicher wird das dadurch, dass du dich nach der Anmeldung einmal zu Anfang persönlich bei deiner wörtlichen Post per Ausweis legitimieren musst. - Onlinebanken ohne Filialenmachen das auch so.

Da schickte dass jeden Morgen pünktlich um 8 Uhr n Schreib per Fax und evtl zusätzlich als E-Mail mit Lesebestätigung zu deiner Leihbude.

"Lieber Dispoonkel,

für heutige Einsätze stehe ich bis 10 Uhr unter der Ihnen bekannten TelNr 0815123 zur Verfügung.

Für einen späteren Einsatzbeginn, z.B. ab Morgen bin ich selbstverständlich bis 16 Uhr erreichbar."

Das reicht völlig aus.

Als Leiharbeiter solltest du dich nicht noch mehr zum Sklaven machen.

Es gibt dreiste Disponenten, die rufen ihre Leihkeulen abends um 7 Uhr an, dass die am nächsten Morgen um 6 irgendwo weit weg in der Pampa antreten sollen.