Muss ich als Azubi das reckige Geschirr meiner Kollegen wegräumen?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Ausbilder soll sich mal den § 14 Abs. 5 Satz 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchlesen. Da steht: "Auszubildende dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind."

Es steht ja außer Frage, dass auch Azubis mal etwas wegräumen oder sauber machen müssen. Es kann aber nicht sein, dass ein Azubi regelmäßig hinter anderen AN herräumen muss. Wenn Du Dich hier wehrst ist das keine Arbeitsverweigerung sondern Dein gutes Recht. Auf die Abmahnung würde ich es ankommen lassen und falls Du sie bekommst damit zur IHK gehen. Die wäre ein Witz und das weiß der Ausbilder wahrscheinlich auch.

Ich zitiere Dir mal zum o.g. § 14 BBiG aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde: "Pflichten bei der Übertragung von Aufgaben an Auszubildende":

Werden dem Auszubildenden Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, kann dieser die Verrichtung verweigern, ohne dass der Ausbildende dies sanktionieren könnte. Auch handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann. Die Übertragung von berufsfremden Arbeiten, insbesondere von Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig. Die gelegentliche Heranziehung von Azubis im Handwerk zur Grundreinigung der Betriebsräume verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem AG eine Putzkraft einzusparen."

Hallo Hexle2,

ich danke Dir vielmals für Deine Antwort. Nach solchen Paragraphen habe ich gesucht.

Liebe Grüße Raphael

@XRaphiX

Hallo Raphael, immer wieder gerne.

Danke fürs Sternchen

Die gelegentliche Heranziehung von Auszubildenden im Handwerk zur Grundreinigung der Betriebsräume verstößt nicht gegen das Verbot der Beschäftigung mit ausbildungsfremden Verrichtungen, sie muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zu den berufsspezifischen Tätigkeiten stehen und darf nicht dem Zweck dienen, dem Inhaber eine Putzkraft zu einzusparen

Das steht, ich glaube, im selben Text..

Oh oh.. ! Die Abmahnung ist auf der anderen Seite fällig!!!! Du musst da sicher nicht die Putze machen! Da sollte sich dein Ausbilder warm anziehen!!

Lass dir das nicht gefallen, du musst keine Küche putzen etc. dafür hat ein Betrieb eine Reinigungskraft, wenn nicht, muss jeder Kaffee kochen und Maschine reinigen etc. nicht nur du.

Vor Arbeitsgericht kommt das für deinen Lehrbetrieb gar nicht gut, dein Arbeitgeber hat dich davor zu schützen!

Beim Arbeitsgericht braucht der Richter länger zum Robe an- und wieder ausziehen, als um den Fall zu entscheiden - so eindeutig ist die Rechtslage zu Ungunsten des Chefs.

Es gibt einfach Tätigkeiten, die halt für Azubis reserviert sind. Solange du nicht nur solche Sachen machen musst und du auch noch was lernst geht das klar. Und immer dran denken: Irgendwann kommt ein neuer Azubi und darf dein Geschirr dann wegräumen.

dann ist man auch nicht besser. Ich war Vorbild und habe meine Sachen selbst erledigt. Nach und nach wurde es den anderen peinlich. Jetzt geht's!

dazu gehört aber nicht, den Kolligen ihren Privatkram nachzuräumen. Und Essensgeschirr ist Privatkram.

@Bitterkraut

und was soll man definitiv dagegen tun? Sich beschweren? Ich möchte dann nicht mehr dort arbeiten. Die Lehrzeit geht rum.

@Goldmariele

Z.B. auf Vertragserfüllung betehen? Das kann man tun. In keinem Ausbildungsvertrag steht was davon, daß man das dreckige Pausengeschirr der Kollegen wegräumen muß. In so einem Betrieb, wo der Lehrling nix lernt als putzen und den Kollegen den Hintern nachtragen, möchte ich nicht ausgebildet werden.

@Bitterkraut

so pauschal kann man das nicht sagen. Ich bin seit 40 Jahren in dem Betrieb, in dem ich gelernt habe und ich bin gerne dort. Aber wie gesagt, es hat sich geändert, weil einer es anders gemacht hat und damit die anderen quasi bloßgestellt hat. Auf Vertragserfüllung bestehen - wird man dann übernommen?

@Goldmariele

In einem Betrieb, der seine Lehrlinge wie Dreck behandelt will man doch nicht übernommen werden. Und immer nur ja und Amen sagen, nur um keinen Nachteil zu erleiden, dann bekommt man halt Magengeschwüre - ob das besser ist?

Generell kann man einem Azubi so eine Aufgabe MAL geben. Aber in erster Linie bist du da, um den Beruf zu erlernen und nicht als Haussklave. Ich würde mir das nicht gefallen lassen.

Lehrjahre sind keine Herrenjahre!

Das wird wohl immer so sein

@KaeteK

Zum Glück ist das an den meisten Orten nicht mehr so und Ausbilder die das verlangen werden bestraft.

Lehrjahre sind aber dazu da, daß man was lernt und nicht dazu, daß man privaten Dreck der Kollegen wegmacht.

Dein Spruch beantworter in keiner Weise die Frage.