Abmahnung während der stufenweise Wiedereingliederung

5 Antworten

Du hast unentschuldigt gefehlt, das ist ein Grund zur Abmahnung.

Das kann er tun. Du fehlst unentschuldigt, auch wenns das erste Mal ist! Du hättest anrufen können! (Mindestens..)

Klar ist das okay und ich denke mal, du solltest lernen Prioritäten zu setzen. Wenn du schon eine stufenweise Wiedereingliederung bekommst, dann solltest du auch zusehen, dass du daran teilnimmst und es ist noch lange kein Grund, nicht bei der Arbeit zu erscheinen (noch dazu untentschuldigt), nur weil man Geburtstag hatte. Das ist der Grund, warum viele der arbeitenden Bevölkerung ihren Geburtstag am Wochenende nachfeiern. zwinker. Lerne daraus!

einfach nicht zur arbeit gehen ist natürlich nicht ok und ein grund für eine abmahnung. was willst du eigentlich hören?

Wenn du unentschuldigt fehlst ist das Ok. Eigene Dummheit.