Wer bezahlt Wiedereingliederung in einen Minijob?

3 Antworten

Dein Arbeitgeber ist in einer Wiedereingliederung oder Stufenweise Wiedereingliederung tatsächlich nicht verpflichtet dir ein Gehalt zu zahlen. Er könnte dies tun, muss es aber nicht.

Da es sich um eine Medizinischen Rehabilitation handelt zahlt dir deine Krankenversicher oder in speziellen Fällen die Agentur für Arbeit (z. B. bei einer Wiedereingliederung in einer anderen Branche nach längerer Arbeitslosigkeit) deinen Lohn.

Es ist nur ein Kostenträger möglich, entweder zahlt dein Arbeitgeber ODER ein andere Träger die kosten. Beides geht nicht.


Vorweg:

Wie soll denn eine "Wiedereingliederung" beim Minijob stattfinden? Hier wird doch i.d.R. sowieso keine acht Stunden/Tag gearbeitet.

Ich persönlich finde das, mit Verlaub, schwachsinnig. Wer hat Dir denn hier zur Wiedereingliederung geraten? Dein Arbeitgeber der Dich nicht bezahlen will?

Wir arbeitest Du denn "normal"? Kannst Du Deine Arbeit denn nicht so verteilen, dass Du z.B. drei oder vier Stunden/Tag arbeitest? Dein AG müsste Dich dann bezahlen und gut ist. Wenn Du wieder voll einsatzfähig bist, kannst Du die ursprüngliche Arbeitszeit leisten.

Du kannst doch keine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell machen. Da bezahlt die Krankenkasse während der AN mit wenigen Stunden/Tag anfängt und diese Stundenzahl gesteigert wird, bis die normale Arbeitszeit wieder geleistet werden kann. Das fällt bei Dir weg, die Kasse braucht nicht bezahlen.

Da du bei einem Minijob ja keine Krankenversicherung zahlst, hast du auch keinen Anspruch auf Krankengeld.

WENN du Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt hast, kannst du über die RV gefördert werden. Allerdings auch nur im Rahmen eines Minijobs.