Kündigung wegen nicht Erreichbarkeit gerechtfertigt?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In deiner "Freizeit" bist du keineswegs verpflichtet, erreichbar zu sein. Falls das als Kündigungsgrund angegeben wird, kannst du sofort dagegen klagen.

Eine Kündigungsschutzklage musst du innerhalb 3 Wochen ab Erhalt der schriftlichen Kündigung einreichen.

Das ist KOSTENLOS und du brauchst dafür auch keinen Anwalt. Der Rechtspfleger am Arbeitsgericht wird dich bei der Abfassung der klage unterstützen.

Eine mündliche Kündigung gibt es gar nicht im Arbeitsrecht

Oh. Das klingt ja schonmal sehr gut. ich wusste nicht das es kostenfrei ist. nun ist die frage, ob die Kündigung ab heute zählt (mündlich) oder ab dem datum was in der schriftlichen Kündigung steht. ich bin ab sofort "mündlich" von der arbeit freigestellt.

@Prozessin

die kündigung aus dem Grund zählt gar nicht und du kannst sie als nicht ausgesprochen erachten. Die mündliche Freistellung würde ich mir schriftlich abholen. Dann Urteil abwarten.

@geheim007b

Super Danke dir. dann werde ich jetzt mal genau das tun. :) Dann wendet sich ja doch noch alles zum Guten

@Prozessin

real betrachtet dürfte es auf eine gute Abfindung rauslaufen, ob unter den Bedingungen wirklich eine Weiterbeschäftigung funktionieren kann ist fraglich (könntest du es dir vorstellen unter einem Chef weiter zu arbeiten der dir vermutlich dann "feindlich" gesonnen ist?

Rein rechtlich hat er wie gesagt keine Chance, Freizeit ist Freizeit. und so ein (sorry) dämlicher versuch dürfte ihm wohl auch bei der Abfindungshöhe kaum Spielraum geben.

@geheim007b
die kündigung aus dem Grund zählt gar nicht und du kannst sie als nicht ausgesprochen erachten.

Das ist schlicht und einfach völlig falsch!

Jede schriftlich ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses wird wirksam, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang gegen sie geklagt wird.

Es spielt dabei keine Rolle, wie rechtswidrig, unbegründet und sonst fehlerhaft die Kündigung sein mag.

Alleine das Arbeitsgericht entscheidet über Wirksamkeit oder Nichtwirksamkeit einer Kündigung!

@Familiengerd

ja. sollte nciht falsch verstanden werden, anwalt und Widerspruch natürlich trotzdem. Meinte damit vor allem dass sie sich für die freistellung etwas schriftliches holen soll, ansonsten zurücklehnen und Anwalt machen lassen.

@Prozessin

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, mündlich ist sie nicht wirksam. Erläutert habe ich das in meiner Antwort.

@Familiengerd

Lieber Gerd,

bisher ist die Kündigung nur mündlich ausgesprochen worden. also ist das was geheim007b schrieb, nicht falsch.

FS schrieb:

heute ist es nun soweit. Ich habe meine Kündigung "mündlich" vom Arbeitgeber ...

@geheim007b

Es reicht schon aus das man seine Arbeitskraft anbietet, wird man nach Hause geschickt, dann kann man weitere Schritte einleiten.

@Prozessin
Oh. Das klingt ja schonmal sehr gut.

Für die Möglichkeit zur Klage gibt es aber Voraussetzungen:

  1. Das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als 6 Monate.
  2. Der Betrieb hat mehr als 10 dauerhaft beschäftigte Vollzeitkräfte (rechnerisch, Teilzeitkräfte anteilig).

Ohne diese Voraussetzungen ist auf das Arbeitsverhältnis nicht das Kündigungsschutzgesetz KSchG anzuwenden (von besonderen Ausnahmen wie sittenwidriger Kündigung usw. abgesehen), das die Grundlage für eine Klage ist.

Nur bei einer außerordentlichen/fristlosen Kündigung und bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist kann auch in den ersten 6 Monaten und in einem Kleinbetrieb gegen eine Kündigung geklagt werden.

Eine Klage muss innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

@johnnymcmuff
bisher ist die Kündigung nur mündlich ausgesprochen worden

Eine mündliche Kündigung ist keine Kündigung.

Außerdem bezog sich geheim007b wegen der angeblichen Unwirksamkeit nicht auf die Form der Kündigung (mündlich), sondern auf den Grund ("die kündigung aus dem Grund zählt gar nicht"), und ich selbst habe mich noch ausdrücklich auf die "schriftlich ausgesprochene Kündigung" bezogen.

@Familiengerd

Problem ist geklärt. ich war auf dem Arbeitsgericht - natürlich mit der schriftlichen Kündigung die ich mir an dem Tag gleich selbst geholt hatte und die haben auch nur mit dem Kopf geschüttelt. zum Termin letzte Woche Freitag ist die Firma garnicht erst erschienen. Gericht hat die Kündigung und auch die Abmahnung als nicht rechtswirksam eingestuft. da allerdings auch noch einige andere formfehler gemacht wurden bin ich nun ofiziell noch angestellt. laut gericht sollte ich das auch bis zum. 1.6 so machen und dann einen aufhebungsvertrag anbieten. Abfindung ist mir egal würde mir sicherlich auch zustehen aber ich bin froh wenn ich in meinem neuen arbeitsverhätnis meine ruhe habe. so bin ich nie arbeitslos und die firma muss mich fristgerecht (3 monate) mit begründung entlassen. aber wie gesagt ab 1.6 wechsel ich von mir aus den arbeitgeber. gründe sollten ja klar sein.

Ich werde einen User bitten sich Deine Frage anzuschauen, er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und kann Dir zu Deinem Fall etwas schreiben, auch was das kostet bzw. ob man in Vorleistung  treten muss und was dann ist , wenn es zu einem Vergleich kommt.

Schaue in den nächsten Tagen rein ob RobertMudter sich meldet.

Nein, du musst nicht an deinen freien Tagen erreichbar sein, es sei denn, es wurde im Arbeitsvertrag ausdrücklich so vereinbart.

Es wäre daher gut gewesen, wenn du der Abmahnung schriftlich widersprochen hättest. So entsteht der Eindruck, dass du die Abmahnung akzeptiert hast.

Ob, und inwieweit das für dich bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht negative Folgen haben kann, weiß ich allerdings nicht.

es bleibt diese Kündigung ist unwirksam !

das kann nicht richtig sein, es sei denn es wurde im Vertrag etwas vereinbart und du hast das unterschrieben !

Kein Mensch kann immer und zu jeder Zeit im Dauerbereitschaftsdienst sein.

ich bin keine Jurist aber auch das wäre meines Erachtens gegen die "guten Sitten"

Um welchen Beruf geht es denn ? würde mich interessieren.

Ich wünsche dir, dass hier Fachleute dir antworten.

Auf jeden Fall solltest du eien Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen,

und die Frist nicht verstreichen lassen ! Kündigungsschutzklage beim AG innerhalb drei Wochen schriftlich einreichen ! erkundige dich nochmal genau !

Im Internet gibt es Formulare !

Viel Glück und alles Gute !

Ich arbeite in einem Büro und arbeite dort im Ticketsystem. heißt virtuelles Ticket aus dem System ziehen - Fall bearbeiten abschließen nähstes Ticket ziehen. Stolz bin ich nicht auf die arbeit aber bevor man garnichts hat mach ich lieber so einen mist. aktuell ist es nur halb so schlimm da ich ab 1.6. theoretisch eine neue arbeit beginnen kann trotzdem steht nun in meinem lebenslauf ein monat arbeitslos und das ist doch schon mist...

@Prozessin

noch bist du nicht arbeitslos und den Prozess dürftst du gwinnen.

@Prozessin

wehre dich- du bist im Recht.

Vielelicht ist bei dem Chef jetzt der Zorn rauss da er weiss dass er im UNRECHT ist und er wird wieder friedlich !

Ich wünsche Dir alles Gute . Sei stolz du bist im REcht, auch das REcht ist auf deiner Seite !

Der muss wieder "runter kommen "

vermiese dir den 1. Mai nicht ! take care + God bless you !

Ich habe meine Kündigung "mündlich" vom Arbeitgeber erhalten. Diese geht mir in den kommenden Tagen auch schriftlich zu.

Mündlich ist nicht wirksam. Sollte sie Dir zugestellt werden, beginnt die Kündigungsfrist erst am Tag nach dem Erhalt der Kündigung.

Du gehst erst mal ganz normal zur Arbeit. Schickt man Dich nach Hause, dann ab zum Arbeitsgericht.

Ich bin an meinen Freien Tagen (meist Dienstag und Sonntag) mehrfach nicht ans Telefon gegangen wenn die Arbeit anruft. Ich habe darum schonmal eine Abmahnung erhalten und diese einfach ignoriert. Ich bin der Meinung, dass ich nicht ständig erreichbar sein muss weil ich ja nicht umsonst "frei" habe. Nun folgt eben die Kündigung.

Sofern keine Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag steht und Du auch keine Vergütung bekommst, musst Du in Deiner freien Zeit weder ans Telefon gehen, noch zur Arbeit kommen.

Eine Abmahnung und auch eine Kündigung deswegen sind nicht gerechtfertigt.

Ich habe leider keine Rechtschutz die mein Arbeitsverhältnis abdeckt kann mir also leider kein Anwalt oder anderen Beistand leisten.

Brauchst Du auch nicht, sobald die Kündigung vorliegt, gehst Du zum Arbeitsgericht und lässt dort Klage aufnehmen. In erster Instanz kann man das Ohne anwalt machen.

Seit wann arbeitest Du dort? Wie viele Personen arbeiten in dem Betrieb?